Bitte helfen Sie mir bei der folgenden Frage:
A, beschließt zu Hause auszuziehen, sich eine Arbeit zu suchen, am Arbeitsort einen eigene Wohnung zu mieten und zu möblieren, auf Raten versteht sich.
Wie wäre die Rechtslage, wenn die Eltern mit der Arbeitsaufnahme einverstanden gewesen wären?
Ich denke hier an §113 BGB. Aber wie sieht es mit der Miete und dem Ratengeschäft aus?