Hallo,
kann mir jemand von euch den Unterschied zwischen einem Zahlungs- und einem Herausgabeanspruch erklären. Mit welchen Paragraphen begründe ich den jeweiligen Anspruch?
Vielen Dank.
Bis danndann
Petrike
Hallo,
kann mir jemand von euch den Unterschied zwischen einem Zahlungs- und einem Herausgabeanspruch erklären. Mit welchen Paragraphen begründe ich den jeweiligen Anspruch?
Vielen Dank.
Bis danndann
Petrike
Edit:
Danke an Dorrit für die Antwort. Meine Antwort war def. auf dem falschen Gleis
Gruß
Markus
Also, ich geh mal davon aus, dass es um nen Kaufvertrag geht?
Dann §433 BGB:
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. --> Herausgabeanspruch
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen. --> Zahlungsanspruch
D.
Moin,
Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen, § 194 I BGB.
=>
Herausgabeanspruch: das Recht, von einem anderen die Herausgabe zu verlangen
Zahlungsanspruch: das Recht, von einem anderen die Zahlung zu verlangen
Deswegen enthält § 433 I KEINEN Herausgabeanspruch, weil dort nichts von Herausgabe steht. Es ist ein Eigentumsverschaffungs- und Übergabeanspruch. Einen Herausgabeanspruch enthält z.B. § 985, § 812, § 816 I BGB ("Herausgabe").
§ 433 II enthält aber, wie schon richtig geschrieben, den Zahlungsanspruch ("Zahlung").
Grüße,
242