Hallo zusammen,
noch eine Frage die wie ich denke zur Zeit viele Studenten bewegt, zumindest diese in Nordrhein-Westfalen, ich weiss leider nicht in wieweit das in den anderen Bundesländern auch schon umgesetzt ist...
Zitat von https://www.study-board.de/www.fh-bonn-rhein-sieg.de
Information für alle Studierenden zur Einführung eines Studienkontenmodells
(Stand: 02.12.2003)
Das Studienkonten- und –finanzierungsgesetz (StKFG) wurde im Januar 2003 vom Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen verabschiedet. Danach sind die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, ab dem Sommersemester 2004 Studienkonten einzurichten und unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen Studiengebühren zu erheben.
Was ist ein Studienkonto?
Studienkonten gewähren Studienguthaben für den gebührenfreien Erwerb
· eines ersten berufsqualifizierenden Studienabschlusses und
· eines weiteren berufsqualifizierenden Abschlusses im Rahmen eines konsekutiven Studiums.
Der konsekutiv studierte Masterstudiengang setzt den vorherigen Erwerb eines fachlich bezeichneten Bachelor- oder Bakkalaureusgrades voraus, der in der Prüfungsordnung des jeweiligen Masterstudienganges als Zugangsvoraussetzung ausgewiesen sein muss.
Eine zeitliche Unterbrechung (z.B. durch Berufstätigkeit nach dem Bachelorabschluss) zwischen dem Bachelor- und dem Masterstudium ist unerheblich.
Der Anschluss eines Masterstudiums an ein Diplomstudium oder der Anschluss eines Diplomstudiums an ein Bachelorstudium gilt nicht als konsekutiv. Das Studium zum Erwerb eines zweiten Masterabschlusses ist kein Studium in einem konsekutiven Studiengang.
Wer erhält ein Studienkonto?
Studienkonten werden zum Sommersemester 2004 für alle Studierenden eingerichtet, die zu diesem Zeitpunkt an einer Hochschule des Landes Nordrhein-Westfalen
· in einem Studiengang zum Erwerb eines ersten berufsqualifizierenden Abschlusses (Diplom oder Bachelor) oder
· in einem Studiengang zum Erwerb eines ersten Masterabschlusses im Rahmen eines konsekutiven Masterstudienganges
eingeschrieben sind.
Falls Sie also vor dem Sommersemester 2004 einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erworben haben, wird kein Studienkonto eingerichtet.
Ausgenommen hiervon sind lediglich Studierende, die vor dem Sommersemester 2004 einen Bachelorabschluss erworben haben und ein konsekutives Masterstudium beginnen möchten. In diesen Fällen wird ein Studienguthaben für den Erwerb des Masterabschlusses zur Verfügung gestellt.
Eine weitere Ausnahmeregelung gilt für Studierenden, die im Sommersemester 2004 an einer Hochschule im NRW eingeschrieben sind und einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluß vor dem Sommersemester 2004 außerhalb der EU erworben haben. Diese Studierenden erhalten aus Gründen des Vertrauensschutzes ein volles Studienkonto. Diese Vertrauensschutzregelung greift nicht bei Studierenden in einem nicht-konsekutiven Masterstudiengang. In diesen Fällen liegt ein Zweitstudium vor.
Werden Studien- und Prüfungsleistungen aus dem Vorstudium angerechnet, erfolgt eine Regelabbuchung im Umfang der ersparten Fachsemester.
Zitatende
Kostenpunkt wenn man unter die Regelung fällt sind sage und schreibe 650 Euro pro Semester... wie ich finde eine ganze MEnge und von einer Vielzahl wohl kaum noch zu tragen....
Wie seht ihr das??
ALso ich finde das System ist doch irgendwie nicht richtig und setzt am falschen Ende an, man sollte doch eher etwas einführen, dass einen Studenten motiviert anstatt demotiviert um die Studienzeit so kurz wie möglich zu halten..... Ein Bonus für die Rente oder was weiss ich...
BIn gespannt auf Eure meinungen
Grüße Kathy