Unstimmigkeit zw. Gesellschaftern

  • Zuerst: es wurden keine Regelungen zur Vertretung nach Aussen etc. durchgeführt, also sind die Gesellschafterder OHG quasi gleichgestellt.
    Die Situation ist die, der eine schliesst ein nach allg. Vorstellungen schlechten Vertrag z.B. Kauf- oder Mietvertrag ab. Es gab zuvor unter Gesellschaftern Streit, der eine sagte "nein", der andere "ja" und der der "ja" sagte, macht es einfach mal hinter den Rücken des anderen.

    Jetzt stellen sich mir paar Fragen:

    Erstens:
    Kann der Gesellschaftler ausgeschlossen werden?
    Ich meine nein, da 1 Vergehen, wenn es ein ist, rechtfertigt das nicht.
    Sehe ich das richtig?

    Zweitens:
    Ist der Vertrag gegenüber Dritten wirksam?
    Ich meine ja, da der Aussenstehende diesbezüglich Schutz geniesst.
    Das leite ich mir aus HGB § 126 her.
    Sehe ich das richtig?

    Drittens:
    Es sei so weit, dass der Vertrag erfühlt werden musste und der/die anderen Gesellschaftler wollen dafür von ihren "Kollegen" Geld für entgangenen Gewinn oder zusätzliche Kosten. Haben sie eine Chance vor Gericht?
    Ich meine ja, denn der Gesellschafter hat der OHG irgendwie Schaden zugeführt.
    Sehe ich das richtig?

  • mal ganz spontan:

    zu erstens:

    keine Ahnung (§§ 140, 133 HGB?). Sollte z.B. eine Kündigung aus wichtigem Grund möglich sein, wird aus der OHG ein Einzelunternehmen (es gibt keine EinmannOHG). Derausscheidende Gesellschafter hat eine Abfindung zu bekokmmen, §§ 105 III HGB, § 738 BGB.

    zu zweitens:

    Richtig, § 126 II HGB

    zu drittens:

    Nach erfolgtem Widerspruch i.S.d. § 115 I HGB handelt der "ja"-Gesellschafter pflichtwidrig (Verletzung der Treuepflicht, Schädigungsverbot). Folge: Schadensersatzanprüche aus § 280 I BGB (§ 105 III HGB).

    Grüße,

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