In § 2 HGB heisst es, dass ... nach Art und Umfang einen in kaufmänischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert, keine Kaufleute sind etc.
Wo finde ich genauere Infos was die Umfang meinen, bzw. kennt jemand die Grenze?
Sind es 2000€, 4000€, 10 000€ ?
Und beim Zeitlichen Umfang ist es klar, dass wenn jemand nur 2 Tage im Jahr was verkauft etc., aber wo liegt hier die Grenze? 10, 20 mal pro Jahr? Spielen Zeitabstände zw. der Tätigkeit eine Rolle?
Und was ist wenn die Betreiber (auch wenn sie es nicht bräuchten) eine Eintragung als OHG wollen? kann es wegen wenig Umfang verweigert werden?
Bin für jede Auskunft dankbar.