Hallo,
ich bin etwas ratlos:
Schwangere Arbeitnehmerinnen können
a) bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich gekündigt werden mit Zustimmung der obersten Landesbehörde
b) überhauptnicht gekündigt werden
c) bei Vorliegen der ansonsten geltenden Voraussetzungen jederzeit gekündigt werden
d) nur bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen gekündigt werden, solange die Schwangerschaft noch nicht bekannt ist.
Welche Antwort ist nrichtig?
Ich schwanke zwischen a) und d).
Kann mir jemand helfen?
Danke