Kündigung Schwangere

  • Hallo,

    ich bin etwas ratlos:

    Schwangere Arbeitnehmerinnen können
    a) bei Vorliegen eines wichtigen Grundes außerordentlich gekündigt werden mit Zustimmung der obersten Landesbehörde
    b) überhauptnicht gekündigt werden
    c) bei Vorliegen der ansonsten geltenden Voraussetzungen jederzeit gekündigt werden
    d) nur bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen gekündigt werden, solange die Schwangerschaft noch nicht bekannt ist.

    Welche Antwort ist nrichtig?

    Ich schwanke zwischen a) und d).
    Kann mir jemand helfen?

    Danke

  • Hallo,
    wenn ich mich richtig erinner, dann kann man eine Schwangere so lange kündigen, wie die Schwangerschaft noch nicht bekannt geworden ist, also so lange wie der Arbeitgeber nichts davon weis.

    Gruß
    Sonja

    Kindermund tut Wahrheit kund

  • Hey,
    Antwort a) ist auch richtig. Wenn ein wichtiger Grund vorliegt, kann eine Schwangere außerordentlich gekündigt werden. Ein Beispiel wäre Diebstahl oder allgemein eine nachhaltige Zerstörung des Vertrauensverhältnisses. In jedem Fall muss aber ein Einzelfallprüfung stattfinden.
    Mögliche ist auch die Kündigung aufgrund einer Stilllegung des Geschäfts oder der Betriebsaufgabe.
    Antwort d) ist ebenfalls richtig.
    Als Ergänzung ein Anzug einer Jurahomepage: "Unerheblich ist, in welcher Weise der Arbeitgeber Kenntnis von der Schwangerschaft bzw. der Entbindung erlangt hat. Fehlte es dem Arbeitgeber an einer entsprechenden Kenntnis, so kann die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft bzw. Entbindung ihrem Arbeitgeber noch zwei Wochen nach Zugang der Kündigung nachträglich anzeigen, um sich so den Kündigungsschutz zu erhalten."