Hallo könnt Ihr mir weiterhlfen?
Ich habe momentan so ne Frage:
Klassifizieren Sie kurz ein Marklerunternehmen??
Aber ich komme nicht weiter habe alles schon doppelt gelesen und komme nicht drauf.
Bitte helft mir
Danke
Eure
Ruffy
Hallo könnt Ihr mir weiterhlfen?
Ich habe momentan so ne Frage:
Klassifizieren Sie kurz ein Marklerunternehmen??
Aber ich komme nicht weiter habe alles schon doppelt gelesen und komme nicht drauf.
Bitte helft mir
Danke
Eure
Ruffy
Bitte um eure Hilfe für einige Aufgaben
Wo muss ich denn die Fragen Posten wenn ich Probleme habe?
Was hast du daran nicht verstanden?
ich habe verstanden nur wo soll es rein??kannst du mir das bitte verraten und unter der suchfunktion habe ich nichts gefunden es ist nicht so das ich überhaupt keinen paln habe ich bin auch in anderen Foren und da geht alles klatt
Hi!
Erstmal solltest du deinen Betreff ändern, z.B. in "Klassifizierung Maklerunternehmen" und dann musst du eben gucken in welche "Abteilung" die Frage am besten passen könnte. Evtl. Bwl. Und wenn dein Beitrag sinnvoll ist und gut gestellt, dann können wir Moderatoren deinen Beitrag auch gern mal verschieben....
Welche Gedanken hast du dir selbst schon über deine Frage gemacht? Darauf könnte man in den Antworten aufbauen.
Gruß, Maja
Hallo Ruffy,
Makler ist auf jeden Fall ein genehmigungspflichtiges Gewerbe nach der GewO.
Alle andern Angaben findest Du im HGB.§1(7) Grundlage der Kaufmannseigenschaft, §93 Begriffsbestimmung.
Den Beruf eines Maklers kann jedermann ausüben, ohne etwa den Nachweis über eine bestimmte fachliche Qualifikation zu erbringen.
Lediglich die Erlaubnis der zuständigen Verwaltungsbehörde ist zwingend erforderlich.
Nach der GewO kann Makler nur werden, wer persönlich zuverlässig ist und dessen Vermögensverhältnisse geordnet sind. Notare dürfen generell nicht als Makler tätig werden, Rechtsanwälte und Steuerberater nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Ich hoffe das hilft ein wenig.
Viel Spaß
Milton
ja aber was ist denn jetzt die genau antwort
Als angehender Im.Makler, sollte man zumindest die § im HGB lesen.
Da steht halt alles drin. § 93 - 104 HGB.
Fertige Lösungen abschreiben bringt einen im Endeffekt auch nicht weiter.
Etwas Eigeninitiative ist schon gefragt auch wenn man hier im Forum immer wieder Hilfe bekommt.
Viel Erfolg.
hallo nochmals also mita mir geht es hier nicht ums abschreiben das ist mir klar das es nichts bringt.Das war nur ne Frage die ich selber nicht beantworten kann wenn ich nichts verstehe.
Also habe das HGB gelesen doch dort ist nur der Makler beschrieben hat nichts mit dem Unternehmen zutun.
was soll ich tun??
so habe nun klassifiziert doch braüchte noch etwas hilfe bitte:
- nach der Betreibsgröße = ein Makleruntenhmen ist ein kleiner-mittlere Betrieb
- nach Branche = Immobillienbranche
- nach vorherschendem Produktionsfaktor = errichtung von Wohnungen und Häusern
- nach Stellung im volkswirtschaftlichen Produktionsprozess = ....??kein Plan
- nach Rechtsform bzw. Form der Zusammenarbeit = Einzelunternehmen
könnt Ihr mir helfen bzw. sagen ob das so stimmt??
D A N KE
hallöchen.kurze frage... bist auch bei der sgd????
bin nämlich grad beim gleichen thema.....:cool: