Hallo.
Hab ne kurze Frage, hoffe einer von euch kann mir helfen:
Ist für die Besteuerung der Kapitalgesellschaften der ausgewiesene Bilanzgewinn die Bemessungsgrundlage?
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Hallo,
BMG für die Besteuerung ist nicht der Bilanzgewinn, sondern der Gewinn aus der GuV. Der Bilanzgewinn kann Gewinnvorträge und Verlustvorträge beinhalten, die nicht in die BMG einfließen dürfen.
Grüße
JC
Danke schön