12. März 2006 um 19:57 #1 Hallo.Hab ne kurze Frage, hoffe einer von euch kann mir helfen:Ist für die Besteuerung der Kapitalgesellschaften der ausgewiesene Bilanzgewinn die Bemessungsgrundlage?
13. März 2006 um 06:37 #2 Hallo,BMG für die Besteuerung ist nicht der Bilanzgewinn, sondern der Gewinn aus der GuV. Der Bilanzgewinn kann Gewinnvorträge und Verlustvorträge beinhalten, die nicht in die BMG einfließen dürfen.GrüßeJC