Hallo,
ich habe mal eine allgemeine Frage zur Steuererklärung. Mir stellt sich die Frage, wie ermittle ich die Steuerrückerstattung nach Geltendmachung all meiner Werbungskosten und Sonderausgaben?
Ich habe ja im Jahr einen Bruttoarbeitslohn, von welchem mir ja ein Teil der Lohnsteuer abgezogen wird, somit stellt mein Bruttoarbeitslohn mein zu versteuerndes Einkommen dar. Der Betrag, welcher mir als Lohnsteuer abgezogen wird, kann ich aus der Lohnsteuertabelle entnehmen. Soweit so gut.
Nachdem ich mein Bruttoarbeitslohn um alle möglichen Aufwendungen wie Werbungskosten und Sonderausgaben gemindert habe, habe ich ja quasi ein vermindertes Einkommen, welches mein neu zu versteuerndes Einkommen darstellt.
So nun meine Frage, woher weiss ich welchen Lohnsteuerbetrag ich für das verminderte zu versteuernde Einkommen an das FA abzuführen habe ?!
1) Möglichkeit nach KONZ ist die, dass man den Betrag, welcher das vermindernde zu versteuernde Einkommen darstellt, einfach in der Lohnsteuertabelle abliest, und man die Differenz davon zurückerstattet bekommt.
2) Die Ermittlung der Lohnsteuer erfolgt nach dem Eingangssteuersatz, d.h.
mir wird auf das vermindernde zu versteuernde Einkomme der Eingangssteuersatz meines Bruttolohnes auferlegt, und der Differenzbetrag dazu ergibt meine Steuerrückerstattung, so hat es das Finanzamt gerechnet und auch mein Steuerprogramm.
Ich würde mich gerne mal vergewissern welche Vorgehensweise richtig ist, und wo man diese nachlesen kann.
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Claudia