Hallo,
wie es scheint bin ich die totale Unternehmensrecht-Niete. Habe jedenfalls noch drei Aufgaben, bei denen ich nicht wirklich weit komme:
1. Der minderjährige S hat von seinem Vater das väterliche Unternehmen geerbt. Da seine Mutter und er keine geschäftlichen Interessen haben, verkaufen sie das Unternehmen an G. Der Verkauf an G und die Erbschaft werden nicht in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht. G veräußert seinerseits das Unternehmen weiter an einen Dritten. Wie haften S und G für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmen (trotz des Verkaufs)?
Bei dieser Aufgabe würde ich mit §15 Abs. 1 HGB argumentieren und deshalb zu dem Schluss kommen, dass S für Verbindlichkeiten aus dem Unternehmen haftet.
2. Die Restaurantkette "Wiener Wald" wird bundesweit von der Hamburger Wiener Wald-GmbH betrieben, aber die Organisation ist ganz unterschiedlich. In Münster wird ein Restaurant von einem Angestellten der Hamburger GmbH betrieben. Das Wiener Wald-Restaurant in Berlin betreibt der Geschäftsleiter selbst als Einzelkaufmann. Das Magdeburger Restaurant schließlich wird von einer Tochter-GmbH der Hamburger Gesellschaft betrieben. Ein Metztgermeister aus Hildesheim hat die drei Restaurants mit Ware im Wert von insgesamt 17800 EUR beliefert, die jedoch seit Monaten unbezahlt blieb.
a) Von wem kann der Metzgermeister Zahlung verlangen?
b) Wen muss er im Zweifel auf Zahlung verklagen?
c) Gegen wen muss er Insolvenzantrag stellen, wenn sich Zahlungsunfähigkeit herausstellen sollte?
d) Da der Metzgermeister noch eine Gegenrechnung von der Hamburger GmbH in Höhe von 23400 EUR bisher unbezahlt ließ, stellt sich die Frage: kann er voll aufrechnen?
Meiner Meinung nach kann der Metzger bei d) nicht aufrechnen, weil das buchungstechnisch (bei der Buchhaltung) verboten ist, ich weiß aber keinen passenden Paragraphen. Ich denke, dass die Aufrechnung nur bei einer Insolvenz möglich ist (siehe auch Insolvenzordnung), die hier allerdings nicht vorliegt.
3. Im Handelsregister in Darmstadt ist seit langem eine "Notiz-Klotz-GmbH" eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung von Notiz-Zetteln in allen möglichen Arten (als Klötze, mit Druck etc.). Gesellschafter sind A, B, und R. Der Betrieb / die Herstellung ist seit dem Frühjahr 1983 eingestellt. Die Gesellschaft wurde im Handelsregister nicht gelöscht. Seit Anganf des Jahres 1986 betreiben die gleichen Gesellschafter in Frankfurt/Main mit beträchtlichen Umsätzen Handelsgeschäfte unter der Firma "Notiz-GmbH, Bürobedarf, Groß- und Einzelhandel". Wie ist die neue GmbH in Frankfurt/Main als juristische Peron rechtlich einzuordnen (als neue selbstständige GmbH, als Fortbestand der bisherigen GmbH)?
Ich wäre für Hilfe sehr dankbar, da ich - wie ihr sehen könnt - nicht wirklich viel zu den Aufgaben weiß bzw. auch nicht weiß, wo ich dazu etwas in dem Skript finden kann. Vielen Dank schonmal und viele Grüße,
Nina