Anlagespiegel

  • Hallo,

    ich habe mich gestern abend mal daran versucht, den Anlagespiegel für Aufgabe 3 der Einsendeaufgaben zu BIL09 zu erstellen. Leider weiß ich nicht, was ich mit den Angaben von c) machen soll (Zugang von Ausleihungen 40.000 GE, Abgang 20.000 GE). Außerdem ein weiteres Problem zu b) (Kauf einer Hochdruckpresse): Wie lange ist denn die Nutzungsdauer für diese Hochdruckpresse? Ohne diese Angabe kann ich ja die Abschreibung nicht berechnen. Ich stelle jetzt einfach mal meinen "Versuch" hier rein, vielleicht kann mir ja jemand helfen:

    Grundstücke etc. .....4.000.....-.....-.....-.....1250.....-.....2750
    Techn. Anl. etc. .....6740....500....-....-....4800....-....1940
    Andere Anlagen etc. .....580.....-.....-.....-.....470.....-.....110
    Geleistete Anzahlungen unverändert
    Beteiligungen ...200.....40.....20.....-.....-.....-.....200

    Dabei habe ich jetzt keine Abschreibungen für die Presse vorgenommen und c) zu Beteiligungen dazugerechnet. Noch eine weitere Frage: Bei den anderen Anlagen / BGA erfolge ja im Vorjahr ein Abgang, also müssten auch die kumulierten Abschreibungen herausgerechnet werden. Woher weiß ich aber, wie hoch diese sind? Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Vielen Dank im voraus und viele Grüße,

    Nina

  • Hallo Pikola,

    vielen Dank für deine Hilfe. Sieht doch schonmal nicht schlecht aus. Noch zwei Fragen zu deinem Anlagespiegel:

    1. Waum bleibt bei "Andere Anlagen, GBA" bei den Abgängen 120 TEUR stehen? Die wurden doch mit Spalte 1 verrechnet und müssten meiner Meinung nach deshalb verschwinden.
    2. Warum nimmst du keine Abschreibungen für die neu erworbene Presse vor?

    Außerdem noch eine andere Frage: Was hast du denn zu der Frage "Können Einzelkaufleute und Personengesellschaften offenlegungspflichtig sein?" geschrieben? Ich habe das HGB ein bisschen gewälzt und habe nur § 325 gefunden, der nur auf Kapitalgesellschaften Bezug nimmt. Meiner Meinung nach sind deshalb folglich nur Kapitalgesellschaften offenlegungsplfichtig. Stimmst du mir da zu oder hast du eine andere Lösung?

    Viele Grüße,

    Nina

  • Hi,

    zur Offenlegungspflicht:

    Schaue dir mal das PublG (§1 PublG) an, demnach können Einzelkaufleute und PersG offenlegungspflichtig sein, wenn sie bestimmte Größen überschreiten:

    Bilanzsumme > 65 Mio. EUR
    Umsatzerlöse > 130 Mio. EUR
    Arbeitnehmer > 5000

    Grüße
    JC

  • hallo zusammen!
    kann mir vielheicht einer Helfen???
    ich brauch dringend Hilfe bei d. bearbeitung des lernheft BIL09, sitze schön seit 3 Wochen hier und komme einfach nicht weiter.
    ich bin für eure Hilfe sehr dankbar denn es geht hier um meine allerletzte Lernheft, vielheicht können wir auch einen Tausch machen, einer Hilft mir bei diesen Lernheft und ich kann euch auch bei einem anderen Lernheft helfen.
    Vielen Dank und LG. Mel.

  • Hallo!
    Bei der Lösung von Picolo steht die Hochdruckpresse bei "andere Anlagen und..." Gehört eine Hochdruckpresse aber nicht zu den technischen Anlagen und Maschinen???
    Es erscheint mir logischer. Was meint ihr?

  • Hallo nadja1210,
    die Hochdruckpresse habe ich auch zu den technischen Anlagen und Maschinen zugeordnet.
    Kannst Du mir vielleicht bei 2b) Wie beurteilen Sie die Aussage, dass "der Bilanzgewinn das im Gschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis zeigt"? helfen. Stehe da völlig auf den Schlauch.

    Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar.

    LG Mia2000

  • Hallo Mia,
    ich komme mit der Aufgabe auch überhaupt nicht zurecht.
    Kannst Du mir da irgendwie weiterhelfen?
    Wäre Dir wirklich sehr sehr dankbar....den Rest der ESA hab ich falls Du noch Hilfe brauchst...sehr gern!

    LGSunny

  • Hallo Sunny,

    ich kann Dir den Anlagespiegel schicken, wenn Du mir deine E-Mail-Adresse gibst.
    Ja ich brauche noch Hilfe bei 2b) Wie beurteilen Sie die Aussage, dass "der Bilanzgewinn das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis zeigt"?

    Wäre Dir da für ein Lösungshinweis sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Mia

  • Check mal Deine PN


    Hallo Sunny,

    ich kann Dir den Anlagespiegel schicken, wenn Du mir deine E-Mail-Adresse gibst.
    Ja ich brauche noch Hilfe bei 2b) Wie beurteilen Sie die Aussage, dass "der Bilanzgewinn das im Geschäftsjahr erwirtschaftete Ergebnis zeigt"?

    Wäre Dir da für ein Lösungshinweis sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Mia