Hallo zusammen
kann mir jemand den Unterschied zwischen Sachkundigem, Fachkundigem und Sachverständigem sagen?
Wäre klasse, wenn Ihr mir helfen könntet!!!
Liebe Grüße aus Lauenburg :cap:
Kathrin
Hallo zusammen
kann mir jemand den Unterschied zwischen Sachkundigem, Fachkundigem und Sachverständigem sagen?
Wäre klasse, wenn Ihr mir helfen könntet!!!
Liebe Grüße aus Lauenburg :cap:
Kathrin
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Hallo,
Sachkundiger
Im rechtlichen Bereich werden statt dem nicht näher spezifizierten Begriff "Fachmann" die Begriffe Sach- bzw Fachkundiger, verwendet.
Ein Sachkundiger ist jemand, der "einer Sache kundig" ist (praxisorientiert, auf eine Sache, einen engumrissenen Gegenstand konzentriert).
Damit ist eine Person gemeint, die von einem Sachgebiet ausreichende Kenntnisse besitzt um die, die Sache betreffenden Handlungen fachlich oder sachlich richtig, bzw. fachgemäß oder sachgemäß ausführen zu können (siehe auch Sachkunde). Die Person muss nicht den vollständigen Überblick über das ganze die Sache betreffende Fachgebiet haben.
Fachkundiger
Analog ist ein Fachkundiger eine Person die sich in einem Fachgebiet auskennt. (Theorieorientiert, auf eine weites Fachgebiet bezogen) (siehe auch Fachkunde)
Üblicherweise bezeichnet es eine Person die in einem Fachgebiet bestimmte Befähigungsnachweise (Prüfungen) vorweisen kann. (siehe auch: Befähigte Person, Fachkraft)
Die Fachkunde umfasst:
•Kenntnis der fachspezifischen Ausdrücke und Fachtermini
•Kenntnis der fachspezifischen Methoden, Hilfsmittel und Werkzeuge und deren sachgemäße Verwendung.
•Kenntnis der in einem Fach behandelten Themen und Sachen (Überblick über das Ganze Fachgebiet)
•Kenntnis der vom Umgang mit der Sache ausgehenden Gefahren und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen und Vorkehrungen
Sachverständiger
Im Speziellen wird der Ausdruck Sachverständiger für Gutachter oder Berater von Gerichten (Gerichtssachverständiger) oder Entscheidungsgremien gebraucht. Sachverständige unterstützen dabei lediglich den Entscheidungsprozess und wirken nicht an der eigentlichen Entscheidung mit.
Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht von der "besonderen Sachkunde". In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss sowie mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet. Für handwerksbezogene Sachverständigentätigkeiten kann auch der Abschluss als Handwerksmeister sowie entsprechende Berufspraxis ausreichend sein.
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt. Jeder darf sich „Sachverständiger“ nennen, sofern er nicht gegen die Regeln gegen den unlauteren Wettbewerb verstößt, in dem er die Bezeichnung zum Beispiel irreführend verwendet. Dies ist dann anzunehmen, wenn eine entsprechende Fachausbildung, sowie mehrjährige fachbezogene Berufspraxis nicht nachgewiesen werden können. Man unterscheidet:
•öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige
•amtlich anerkannte Sachverständige
•freie und allgemein anerkannte Sachverständige
•Behörden als Sachverständige
Zu den klassischen Bereichen des Sachverständigenwesens gehören unter anderem die Gebiete "Bewertung von "Bauschäden", "Grundstückswertermittlung", "KFZ-Schäden", "KFZ-Bewertung", "Unternehmensbewertung".
Ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Gruß
Denny