REK09A Aufgabe 1 und 2

  • Hallo,

    hier noch ein "konkreterer" Versuch:

    Ich habe mit den Einsendeazufgaben zu REK09A angefangen. Bei Aufgabe 1 finde ich nur etwas auf Seite 25/26 im Skript (--> Zweck der Angleichung: es können Europäische Aktiengesellschaften gegründet werden). Habt ihr da sonst noch etwas gefunden? Außerdem bin ich bei Aufgabe 2 relativ ratlos. Hierzu habe ich lediglich auf Seite 31/32 gefunden, dass eine Rechtsgemeinschaft eine "Interessengemeinschaft ohne Zweckgemeinschaft" ist. Dazu habe ich auch über google und Wikipedia keine anderen brauchbaren Treffer gefunden. Ist jemand von euch schon weiter? Vielen Dank für eure Hilfe und viele Grüße,

    Nina

  • Hallo,

    die Aufgaben lauten:

    1. Warum wir diHrer Meinung nach durch EU-Richtlinien (bis Nov. 1993: EG-Richtlinien) versucht, das nationale Gesellschaftsrecht an das anderer Staaten anzugleichen?

    2. Erklären Sie, wann man von einer Rechtsgemeinschaft spricht (keine Gemeinschaft bürgerlichen Rechts)!


    Viele Grüße,

    Nina