Die Firma A- OHG weist zu Beginn des Wirtschaftsjahres ein Eigenkapital für ihre beiden Gesellschafter in Höhe von 240 000 Euro aus. In diesem Wirtschaftsjahr erwirtschaftete diese Personengesellschaft einen Verlust in Höhe von 345 000 Euro.
--> Liegt bei der OHG aufgrund dieses Tatbestandes ein Insolvenzgrund vor ?
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Ich denke, dass dies kein Insolvenzgrund ist. Nur wegen der Höhe des Eigenkapitals kann man nicht sagen, ob die Firma Zahlungsunfähig ist oder nicht.
Man kann nicht sagen, ob es der Firma die Jahre vorher gut ging, und wenn, wie gut. Außerdem weiss man nicht, in wie fern die Firma Investitionen getätigt hat und ob ihr Immobilien etc. gehören.
Es müsste ein umfangreicher Finanzplan erstellt werden um zu sehen wie es der Firma wirklich geht.
Die Firma lebt nicht nur von dem Geld der Gesellschafter.
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Was meint ihr dazu ?