OHG Insovenz

  • Die Firma A- OHG weist zu Beginn des Wirtschaftsjahres ein Eigenkapital für ihre beiden Gesellschafter in Höhe von 240 000 Euro aus. In diesem Wirtschaftsjahr erwirtschaftete diese Personengesellschaft einen Verlust in Höhe von 345 000 Euro.

    --> Liegt bei der OHG aufgrund dieses Tatbestandes ein Insolvenzgrund vor ?

    ------------------
    Ich denke, dass dies kein Insolvenzgrund ist. Nur wegen der Höhe des Eigenkapitals kann man nicht sagen, ob die Firma Zahlungsunfähig ist oder nicht.
    Man kann nicht sagen, ob es der Firma die Jahre vorher gut ging, und wenn, wie gut. Außerdem weiss man nicht, in wie fern die Firma Investitionen getätigt hat und ob ihr Immobilien etc. gehören.
    Es müsste ein umfangreicher Finanzplan erstellt werden um zu sehen wie es der Firma wirklich geht.
    Die Firma lebt nicht nur von dem Geld der Gesellschafter.
    ---------------------------
    Was meint ihr dazu ?

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Sehe ich auch so, weiterhin haften ja alle Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen und da kann ja auch noch einiges vorhanden sein, was eingebracht werden kann.
    Gruß Dörte

    :hae: