Bindung an Angebot

  • Hallo,

    ich benötige bitte Hilfe bei folgender Aufgabenstellung:

    Müller bietet in der Zeitung am 01.06. einen PC zum Verkauf an.
    Wagner macht darauf am 03.06. ein schriftliches Kaufangebot.
    Der Brief erreicht Müller am 05.06.
    Müller antwortet aber nicht gleich, sondern wartet noch 3 Wochen auf
    günstigere Verkaufsgelegenheiten.
    Erst am 25.06. ruft er bei Wagner an und nimmt das Angebot an.
    Wagner antwortet ihm, dass er diese Angelegenheit schon seit langem
    als erledigt ansehe.
    Er habe sich außerdem erst gestern einen PC gekauft.

    Ist ein Vertrag zustande gekommen?

    Mein Gedankengang wäre § 147 (2) BGB:
    Der einem Abwesenden gemachte Antrag kann nur bis zu dem Zeitpunkt
    angenommen werden, in welchem der Antragende den Eingang der
    Antwort unter regelmäßigen Umständen erwarten darf.

    Aber bis wann kann der "Antragende den Eingang der Antwort unter
    regelmäßigen Umständen erwarten"?

    Bin ich auf dem richtigen Weg?

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  • Dein Weg sieht schon sehr gut aus.

    Ein Schriftstück hat die Bekanntgabe nach 3 Tagen (siehe auch Bescheide vom Finanzamt). Da Wagner das Kaufangebot schriftlich gemacht hat, kann man nach ca. 3-5 Tagen mit einer Antwort schätzen.
    Aber 20 Tage später ist doch arg zu lang.

    Daher würd ich deinen Weg verfolgen.