1. Im Regelfall ja.
2. Der Wert mit dem er zum 31.12. des Vorjahres in den Büchern stand. Kommt auf die Aufgabenstellung an.
3. Das ist der neue Bilanzansatz im aktuellen/entsprechenden Jahr. Also fortgeführte AHK - AfA - TWA + Zuschreibungen. Je nach dem, was eintritt.
4. Der Bilanzansatz kann höchstens so groß sein wie die AK. Beteiligungen werden schon abgeschrieben (nur nicht regelmäßig), sie entsprechen Wertpapieren des AV.
Gruß
Markus