TWA u. Abschreibungs-Fragen: Wer kann helfen?

  • 1. Im Regelfall ja.

    2. Der Wert mit dem er zum 31.12. des Vorjahres in den Büchern stand. Kommt auf die Aufgabenstellung an.

    3. Das ist der neue Bilanzansatz im aktuellen/entsprechenden Jahr. Also fortgeführte AHK - AfA - TWA + Zuschreibungen. Je nach dem, was eintritt.

    4. Der Bilanzansatz kann höchstens so groß sein wie die AK. Beteiligungen werden schon abgeschrieben (nur nicht regelmäßig), sie entsprechen Wertpapieren des AV.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

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