Pflichtpraktikum Sozialversicherung

  • Hallo !

    Ich lese oft,dass man bei einem Pflichtpraktikum sozialversicherungsfrei ist.
    Als ich jedoch zu meiner Krankenkasse gegangen bin, meinte diese,dass ich aus der Familienversicherung herausfalle (da ich über 400€ verdiene) und mich nun selbst versichern muss. Was in etwa 50€/Monat kostet.
    Ist das so richtig?
    ;(

    Im Voraus Danke
    Chris

  • Hey Gast!
    Hast Du eine Frage, die Du gerne beantwortet haben möchtet? Klickt auf den folgenden Link und Du wirst die Antwort finden:

    Hier findest Du die Antworten

    Egal, ob es sich um eine Frage zu einem bestimmten Thema in eurem Studium oder um allgemeine Ratschläge handelt - wir haben die Antworten, die ihr sucht. Also zögert nicht und klickt auf den Link! Wir freuen uns darauf, euch zu helfen.

  • Kommt drauf an, was für ein Praktikum das ist. Bei nem Praxissemester im Studium ändert sich nix, d.h. das Praktikantenentgelt ist sv-frei. Aber bei nem Vorpraktikum fürs Studium bist du wie jeder andere Arbeitnehmer sv-pflichtig, da gibt es auch keine Einkommensgrenze. (Das mit den 400€-Jobs ist ne andere Geschichte, wird für Praktikanten eigentlich nicht angewandt) Dein Anteil am SV-Beitrag ist etwa 20 Prozent vom Bruttolohn.

    Übrigens gibt es in dieser Rubrik bereits mehrere Threads mit dem Titel "Praktikum und Steuer", wo auch was über SV drin steht. Die könntest du dir auch erstmal ansehen!

    Wenn du dein Praktikum in nem ordentlichen Unternehmen machst, weiß deren Personalabteilung eh bestens bescheid, frag da einfach nach.

  • Es handelt sich um ein Praxissemester!
    Aus den anderen Beiträgen kann ich aber nicht erkennen was genau gemeint ist mit
    "sv-frei". Bin ich dann weiter "Familienversichert"?
    Da macht aber meine Krankenkasse nicht mit,obwohl es sich um ein -in der Prüfungsverordnung vorgeschriebenes- Praxissemester handelt !?! Warum weiß ich nicht. Vielleicht ist der Versicherungsmann einfach inkompetent.
    Ich krieg die Krise ?(

  • Ein vorgeschriebenes Praxissemester ist versicherungsfrei! Definitiv! Egal, wie viel Geld du dafür bekommst und wie viele Wochenstunden du machst.

    Also muss die Familienversicherung reichen. Deine Eltern sind doch gesetzlich versichert, oder? Wie das bei ner Privatversicherung ist, weiß ich nicht. Da kann das natürlich anders sein.
    Außerdem musst du beachten, dass du nur bis 25 (in der gesetzlichen) durch deine Eltern mitversichert bist, danach musste dich selbst versichern. Das hat aber mit dem Praktikum direkt nix zu tun.

    Also, sprich da nochmal mit der Personalabteilung des Unternehmens drüber, die haben ja auch ein Interesse daran, keine SV-Beiträge zahlen zu müssen.

    Sag mal Bescheid, was raus wird.

  • Mit dem Alter sollte es keine Probleme geben,da ich 24 bin und dann auch noch die Bundi-Zeit drauf kommt. Meine Eltern sind gesetzlich krankenversichert.

    Das Problem mit der Personalabteilung ist folgendes: In den Augen der Personalabteilung bin ich sv-frei, denn die Krankenkasse bucht die Gebühren direkt vom Konto ab. Nur mal um die Krankenkasse beim Namen zu nennen. Es handelt sich um die DAK.
    Ich habe ein wenig im Internet herum geschaut und stellte fest,dass alle Studenten,die bei der DAK sind, dieses Problem haben.
    Also ich denke mal,dass ich jetzt 6 Monate fleißig 47,xx€ + 9,90€ zahlen darf.
    Aber eins steht fest, nach meinem Studium wechsel ich die K.-Kasse,basta. :P

    Chris

  • Also normalerweise wirst du als Praktikant/bzw. Student angemeldet.
    Dann bist du nur in der Rentenversicherung pflichtig, und die Hälfte der 19,5% werden auch nur deinen Lohn mindern.
    Weiterhin bist du eigentlich Familienversichert, da das Praxissemester ein Pflichtpraktikum ist, und du im eigentlichen Sinne kein Arbeitnehmer bist, sondern noch ordentlicher Studierender.
    Was die DAK da verbockt weiß ich auch nicht.
    Finde aber, dass dein Berater da super inkompentent ist.
    Normalerweise müßte man sich als Praktikant nämlich nicht selber versichern.

  • Hallo nochmal!

    Das mit der Rentenversicherung ist meiner Meinung nach nicht richtig. Bei nem Pflichtpraktikum ist man beitragsfrei in ALLEN Zweigen der Sozialversicherung. Rentenbeiträge werden bei nem Job oder einem Nicht-Pflichtpraktikum fällig, nicht aber bei einem Pflichtpraktikum. Bei einem Job sind übrigens auch die ersten 2 Monate frei, d.h. selbst bei nem Job in den Semesterferien werden normalerweise keine Rentenbeiträge fällig.
    Ich war selbst 5 Monate in einem Unternehmen, und da musste weder ich noch die Firma irgendwas an die Sozialversicherung zahlen.

    Was die 56,xx Euro angeht: Das ist der studentische Pflichtbeitrag, wenn man NICHT familienversichert ist. Zahle ich auch, aber schon seit Beginn meines Studium jeden Monat. Das hat aber nichts mit Praktikum oder zu viel verdienen zu tun, sondern einfach weil ich durch meine Eltern nicht versichert bin.
    Du bist das aber schon, daran ändert so ein Praktikum auch nichts. Also stimme ich hayfu zu; entweder du hast hier irgendein entscheidendes Kriterium nicht erwähnt oder dein Versicherungsberater erzählt Bockmist.

    Schöne Grüße
    Johnny

  • Hallo!

    Habe letztens ner Frau von meiner Versicherung telefoniert und mich nebenbei auch mal nach der Sache mit der Familienversicherung erkundet. Auch sie sagte, dass man als Student unter 25 zwar grundsätzlich fam.versichert sei, aber nur wenn das Einkommen unter 400€ liegt, sonst muss man sich tatsächlich selbst versichern.
    Also dreh deinem Versicherungsberater nicht den Hals um, er hatte anscheinend doch Recht und wir lagen alle falsch!

    Schöne Grüße
    Johnny

  • Zitat

    Original von cam1704
    Also ich denke mal,dass ich jetzt 6 Monate fleißig 47,xx€ + 9,90€ zahlen darf.
    Aber eins steht fest, nach meinem Studium wechsel ich die K.-Kasse,basta. :P
    Chris

    -> das ist eventuell nicht so ohne weiteres möglich!

    Moin,

    Ich habe ein ähnliches Problem wie du.
    Im Praxissemster musste ich Beiträge Nachzahlen, mittlerweile bin ich fast 25Jahre und falle damit aus der Fam.Versicherung heraus und MUSS nun bei der Versicherung bleiben, da ich im Praxissemster zwangsversichert war und nun 18Monate lang keine Versicherung wechseln kann.

    Dies ganze System ist einfach nur zum kotzen.

  • hallo an alle,

    ich muss vorweg sagen ich schaffe bei einer gesetzlichen Kasse.

    Wollte mal ein bisschen Licht ins dunkel bringen.

    Die versicherungsfreiheit bei einem Pflichtpraktikum in dem man Unter 400 EUR verdient ist so vollkommen richtig, hierbei ist auch die Familienversicherung möglich.
    Sobald man jedoch über 400 EUR verdient muss man sich selbst als Student im Studententarif versichern was ca. 57 EUR im Monat kostet.
    Bei einem Freiwilligen Praktikum kommt es zum einen auf das Einkommen an was die familienversicherung angeht, liegt man da über 400 EUR, muss man sich ebenfalls selbst als Student anmelden.
    Kommt hierzu noch eine wöchentliche Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden wird die Tätigkeit in der Kranken, pflege und Arbeitslosenversicherung pflichtig.
    Nur wenn man unter 20 Stunden arbeitet, kann man in dem Studententarif bleiben.


    Zum Kassenwechsel,

    der Tarif in der Studentenversicherung ist bei jeder gesetzlichen Kasse gleich.
    Wenn ihr pflichtig über euren Arbeitgeber versichert werdet, gibt es was die Beiträge angeht auch nur noch bis zum 1.1.09 Unterschiede, da der Gesetzgeber ab da den Beitragssatz einheitlich festlegt. Daher zählt ab 1.1.09 unter Umständen eher der Service als der Preis ;)

    Ich hoffe ich konnt ein wenig weiterhelfen.
    Bei Rückfragen einfach mailen ;)

  • Hallo zusammen,

    arbeite auch für eine Krankenkasse und kann dem Beitrag vorher nicht zustimmen. Hier kurz die einzelnen Möglichkeiten (gilt nur für die Krankenversicherung !):

    1. Fall - Beschäftigung oder Praktikum unter 400 Euro = versicherungsfrei

    2. Fall - Werkstudenten
    - ordentlich eingeschrieben an einer deutschen Hochschule
    - gegen Arbeitsentgelt beschäftigt (Höhe egal)
    - Beschäftigung bis 20 Stunden wöchentlich!
    = versicherungsfrei

    3. Fall - Praktikum
    - Zwischpraktika, vorgeschrieben, und weiterhin ordentlich eingeschrieben als Student = versicherungsfrei

    - Vor - oder Nachpraktika, freiwillige Praktika = versicherungspflichtig (gegen Entgelt beschäftigt)


    Deshalb ist es auch immer wichtig, dem Arbeitgeber vor dem Praktikum eine Mitgliedschaftsbescheinigung seiner Krankenkasse vorzulegen, aus der hervorgeht ob eine Familien- oder studentische Krankenversicherung besteht.

    liebe Grüße, Niki.

  • Moin,
    ich habe folgendes Problem. Ich werde im kommenden Jahr ein Praktikum absolvieren, welches von der Studienordnung vorgeschrieben ist. Allerdings wird mein Praktikum 4 Wochen länger dauern als vorgeschrieben. Dabei werde ich 1000 Euro verdienen. ich habe bisher immer wieder unterschiedliche (oder keine Angaben) dazu bekommen, wie ein solches Praktikum versicherungstechnisch zu behandeln ist. (Pflicht/Freiwillig/Aufgesplittet)
    Gruß
    Felix