Werbungskosten

  • Hallo zusammen.

    Ich hab hier ne alte Klausurfrage, aber leider zwei verschiedene Antworten dazu! Vielleicht kann mir ja einer von euch helfen:

    Enthält der § 9 Abs. 1 S.3 Nr. 1 - 7 EStG eine abschließende Aufzählung der Werbungskosten?

    Ich hab hier einmal ja und einmal nein stehen!

  • Hey Gast!
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  • Also in §9 EStG sind die Werbungskosten geregelt. In keinem anderen Paragraphen wird weiter auf Werbungskosten eingegangen, oder diese genauer definiert.

    Aber es ist keine abschließende Aufzählung.
    Denn in der Einkommensteuererklärung kannst du in der Anlage N noch weitere sonstige Werbungskosten eintragen:
    Lerngemeinschaft
    Kontoführungsgebühr
    Fort- und Weiterbildungskosten

  • Ich würde da hayfu mal zustimmen. In § 9 Abs. 1 Satz 3 EStG steht "Werbungskosten sind auch..." und dann eine Aufzählung. Aber das heißt ja noch nicht, dass alle möglichen Werbungskosten aufgezählt sind. Es sind nur einige erläutert. Ich würde es also nicht als "abschließend" bezeichnen.

  • Hi,

    Wenn Du die Werbungskosten prüfst, dann rechne zuerst, alle Kosten aus
    die gegeben sind, anschließend vergleichst Du sie mit dem Pauschbeträgen.

    - 920 Euro "nicht selbständiger Arbeit"
    - 51 Euro "Kapitalvermögen"

    Falls Du die Klausur an der FHM schreibst, sie war ganz ok das letzte Semester.
    Zwar nicht wirklich einfach.. aber naja irgendwie machbar.
    Werbungskosten kamen dran..

    Viele Grüße,

    Tine