Höchstwertprinzip oder NWP ?

  • Eine GMBH hat ein Aktienpaket zur langfristigen Anlage zum Kurswert von 150.000 E erworben

    a. am 31.12 beträgt der kurswert 120.000
    b. kw 140.000
    c. kw 200.000

    jetzt soll man nach dem höchst und niederwertprinzip entscheiden.

    meine lösungsansatz

    a. strenges NWP, wertansatz 120.000, weil nicht realisierte verluste ausgewiesen werden müssen
    b. strenges NWP, wertansatz 140.000 antwort siehe a
    c. HWP, weil nicht realisierte gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen, wertansatz 150.000

    ist das so richtig?

    danke, studium

  • Hey Gast!
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  • hi

    also erst einmal zur definition

    da das aktienpaket zur langfristigen anlage gedacht ist
    ist es bestandteil des anlage vermögens genauer FINANZANLAGE $ 266,(2),III HGB
    nun gilt für kap.-gesellschaften für finanzanlagen nach $ 279 (1) HGB das
    gemilderte NWP dh. der wertansatz hängt davon ab ob geschäftsführer
    viel oder wenig gewinn ausschütten wollen:

    viel: dann bilanzierung zu AHK
    wenig: dann abschreiben

    sofern die wertminderung von dauer sein sollte so müsste abgeschrieben werden.
    (geht aber aus aufgabe nicht hervor)

    achso wenn du höchstwert meinst bezieht sich dies auf die verbindlichkeiten,die
    immer mit dem höchstwert anzusetzten sind.
    (hier lieber AHK benutzen).

    mfg

  • Hi studium! (komischer nickname)

    Bei c meinste wohl auch das Niederstwertprinzip, da nicht realisierte Gewinne nicht ausgewiesen werden dürfen (wie du ja auch schreibst) also 150.000 ansetzen

    Bei a und b kommt es jetzt tatsächlich drauf an, ob die Wertminderung vorübergehend ist (was bei börsennotierten Aktien ja oft der Fall ist) oder ob es sich um eine dauerhafte Wertminderung handelt.
    Da es sich um eine langfristige Anlage handelt und der Wertverlust vermutlich nur vorübergehend ist, kann man hier zum Anschaffungswert bilanzieren, also auch 150.000