Zeitüberbrückung Schule/Ausbildung

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  • Grundsätzlich gilt, anspruch auf Leistungen gegenüber dem Arbeitsamt hast du nur dann, wenn du in den letzten drei Jahren mindesten 365 Tage gearbeitet bzw. versicherungspflichtig angestellt warst!
    Ausnahmen von dieser Regelung gibt es natürlich, von daher kann ich nur sagen Fragen kostet nichts!

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