Hallo,
bin bald am verzweifeln, habe jetzt schon einen Beitrag zu STW01 gelesen habe jedoch noch eine Frage dazu.
Bei Aufgabe 5 wir nach den beschränkten und unbeschränkten Sonderausgaben gefragt. Diese sollen errechnet werden.
Folgende Angaben haben wir
Steuerpflichtige Dieter verheiratet mit folgenden Einnahmen
- Arbeitsverhältnis als Personalsachbearbeiter 50.000,00 €
- Zinsen aus Spareinlage 15.000,00 €
- aus dem Verkauf eines PKW 8.000,00 €
- aus einem Lottogewinn 10.000,00 €
folgende Ausgaben möchte er in seiner Steuererklärung geltend machen
- Gewerkschaftsbeitrag 180,00€
- Beitrag für den Kegelclub 100,00 €
- Beitrag ADAC 60,00 €
-Krankenhaustagegeldversicherung 200,00 €
- Lebensversicherung 1.200,00 €
- Haftpflicht für PKW 500,00 €
- Privathaftpflichtversicherung 150,00 €
- Hausratversicherung 100,00 €
- Parteibeitrag für SPD 120,00 €
- Spenden für mildtätige Zwecke 200,00 €
im Kalenderjahr 100 Tage mit PKW gefahren Entfernung 25 km = 500,00 €
8.000,00 Lohnsteuer und 11.000,00 Sozialversicherungsbeitrag
Frage:
Wie hoch sind die beschränkten und die unbeschränkten abzugsfähigen Sonderausgaben und wie werden diese berechnet?
Ich weis, diese Frage stand schon einmal im Forum, hoffe es ist nicht schlimm, wenn sie jetzt noch einmal erscheint.
Habe aber keine genaue Erklärung, wieso bei der Berechnung der beschränkten Sonderausgaben die Haftpflicht für den PKW nicht beachtet wurde. Die Haftpflicht ist doch nicht nur eine Sachversicherung sondern eigentlich nur die Kasko, und die Haftpflicht ist doch auch für "Schäden am Menschen". Irre ich mich da.
Verstehe auch nicht was ich mit den unbeschränkten machen soll. Wie berechne ich die unbeschränkten, also Spende und Partei. Kann ich die Spende zu vollen 100% nehmen und den Parteibeitrag zu 50%. Vielleicht bin ich ja einfach nicht für das Steuerwesen geeignet.
Würde mich über präzise Antworten freuen, um es acuh zu erlernen.
Danke.
Astrid