Restwertmethode und Durchschnittswertmethode

  • Hallo alle zusammen,
    ich bin gerade bei den kalkulatorischen Zinsen in meinem Lehrbuch angekommen. Leider verstehe ich das ganze nicht so...
    Wie zum Beispiel die Unterschiede der beiden Methoden, sowie die Verwendbarkeit für kostenrechnerische Zwecke.

    Wäre nett, wenn mir jemand dazu helfen könnte...

  • Kalkulatorische Zinsen kann man nach diesen beiden Methoden berechnen.
    Restwertverzinsung: werden die Zinsen vom kalkulatorischen Restwert am ende der jeweiligen Abrechnungsperiode berechnet. Die kalkulatorischen Zinsen nehmen also im Laufe der Zeit mit den Restwerten ab.
    Durchschnittswertverzinsung: berechnet man die Zinsen vom halben Ausgangswert, denn dieser ist während der gesamten Nutzungsdauer des Anlagegutes (bei linearer Abschreibung) durchschnittlich im Betrieb gebunden. Hier sind die kalkulatorischen Zinsen im Laufe der Zeit konstant, soweit die Ausgangswerte nicht neu bewertet werden.
    BSP: Eine Maschine mit dem kalkulatorischen Ausgangswert von 80.000 wird in 5 Jahren linear abgeschrieben. Berechne die kalkulatorischen Jahreszinsen für diese 5 Jahre bei einem Zinssatz von 10% p.J. nach Durchschnittswertmethode.
    Lösung: Durchschnittlich sind 80.000/2= 40.000 während der Nutzungsdauer gebunden. Bei einem Zinssatz von 10% ergeben sich kalkulatorische Zinsen von 40.000 * 0,1= 4.000 pro Jahr.
    Restwertmethode ist etwas umfangreicher.
    1.) Berechnung Betriebsnotwendiges Anlagevermögen
    1a) nicht abnutzbare Teile ( zu kalkulatorischen Ausgangswerten)
    1b) abnutzbare Teile ( zu halben kalkulatorischen Ausgangswerten)
    2) Berchnung Betriebsnotwendiges Umlaufvermögen (zu kalkulatorischen Mittelwerten)
    3) Summe bilden aus 1 und 2 = Betriebsnotwendiges Vermögen (Betriebsnotwendiges Kapital)
    4) Betriebsnotwendiges Kapital * Zinssatz=kalkulatorische Zinsen

    Ich hoffe ich konnte dir helfen.

  • Danke für deine Hilfe... Ist mir jetzt schon ein bißchen klarer geworden...
    Und das mit dem halben kalkulatorischen Ausgangswert bei abnutzbaren Teilen habe ich auch schon gehört. Somit müsste deine Aussage schon richtig sein...

  • ja bin mir sicher, ist auf jeden Fall zum halben Ausgangswert.

    Gute Vorbereitung für Rechnungswesen bzw. Kosten und Leistungsrechnung
    ist das Buch von Haberstock, 11 Auflage "Einführung Kostenrechnung"
    Da ist wirklich alles super erklärt.

  • Hallo nochmal,
    hätte da noch eine weitere Frage zum betriebsnotwendigen Vermögen:
    Ist es richtig das es immer zinsfrei sein muss?
    Und wie ist es, wenn ein Unternehmer durch Kapitalbeteiligungen an ein anderes Unternehmen beteiligt ist und somit ja wiederrum Gelder (z.B. Gewinnausschüttungen) ins eigene Unternehmen zurückfließen? Sind diese Art von Finanzanlagen auch betriebsnotwendiges Kapital?

    Danke schon mal im Vorraus für die Hilfe!

  • Hallo Sunny!

    Daß BNV zinsfrei sein muß verstehe ich an dieser Stelle nicht so ganz - aber vielleicht stehe ich da ja auf dem Schlauch.... ?(
    Also wir haben mal in Kostenrechnung folgende Definitionen gelernt: (hoffe es hilft Dir ein Bißchen!)

    ....Kalkulatorische Kosten werden nur auf das durchschnittlich gebundene betriebsnotwendige Kapital angesetzt.

    Betriebsnotwendig ist das unmittelbar zur Erfüllung des Sachziels notwendige Kapital.
    Die Ermittlung des BNK erfolgt in twei Schritten:
    1) Ermittlung des betriebsnotwendigen Vermögens
    2) Verringerung des BNV um das Abzugskapital


    Gesamtvermögen
    -neutrales/betriebsfremdes Vermögen
    +nicht bilanziertes Vermögen
    =betriebsnotwendiges Vermögen
    -Abzugskapital
    =betriebsnotwendiges Kapital

    Zum bteriebsfremden Kapital zählen zum Beispiel:
    -aktivierter Geschäftswert
    -ausstehende Einlagen auf gezeichnetes Kapital
    -Finanzanlagen
    -un- bzw. fremdgenutzte Grundstücke und Bauten
    -stillgelegte Anlagen
    -eigene Aktien, Aktien von Obergesellschaften
    -RAP
    -überhöhte Liquide Mittel

    Also da Beteiligungen in den meisten Formen wohl als Finanzanlagen zu werten sind (außer vielleicht irgendwelcher furchtbar komplizierter Fälle in denen Beteiligungen an Tochter- und Schwesterunternehmen vielleicht gehalten werden müssen um den Betreib zu gewährleisten oder so, wer weiß, was es da alles kompliziertes geben kann 8o ) gehören sie zum neutralen Vermögen und fließen somit nicht ins BNV/BNK ein!

    Beim Abzugskapital handelt es sich übrigens z.B. um Kundenanzahlungen oder Lieferantenschulden - also das, was Du als zinslos zur Verfügung stehendes Fremdkapital ansehen kannst. (was zwar de facto sowieso nicht stimmt, da darauf meist Zinsen zu Zahlen sind - z.B. in Form entgangener Skonti - das ist auch einer der Kritikpunkte an diesem Verfahren...)

    Durch die Verschiedenen Bewertungsmethoden erreichst Du, daß die Vermögensteile weitestgehend mit Tageswerten berücksichtigt werden, somit deckst Du einerseits stille Reserven auf und andererseits fängst Du die Verzerrungen durch Volatilität ab.
    Die genauen Formeln der Berechnung wirst Du ja sicherlich auch haben... Wenn nicht, sag bescheid!
    Aber so weiter im Detail krieg ich das wohl jetzt nicht mehr aus dem kargen Skript zusammen - kann Dir aber sehr das Buch von Coenenberg, "Kostenrechnung und Kostenanalyse" empfehlen - habe damals auch damit gelernt!