Hi Leute, habe keine Ahnung - brauche Hilfe!
Situation: A und B schliessen einen Anwaltsvertrag ab. A (der Anwalt) versäumt versehentlich(!) eine wichtige Frist , wodurch B den Prozeß verliert.
Haftet A?
Danke für Tipps
LG
Hi Leute, habe keine Ahnung - brauche Hilfe!
Situation: A und B schliessen einen Anwaltsvertrag ab. A (der Anwalt) versäumt versehentlich(!) eine wichtige Frist , wodurch B den Prozeß verliert.
Haftet A?
Danke für Tipps
LG
Hi!
Der Anwaltsmandat ist in der Regel entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) und ein Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB).
Nach § 50 I BRAO hat der Anwalt die Pflicht, durch Anlegung von Handakten ein geordnetes Bild über die von ihm entfaltete Tätigkeit widergeben zu können. Dazu gehört auch die Überwachung der Fristen.
Die Haftung des Anwalts resultiert bei Pflichtverletzungen aus §§ 280 I, 241 II BGB. "Versehentliche" Versäumung der Frist bedeutet, dass der Anwalt die Pflichtverletzung iSd § 280 I BGB zu vertreten hat (vgl. § 276 I BGB).
Grüße, EF
Danke, dass einer mal geholfen hat!!!