Hallo,
es ist mal wieder soweit, ich stehe irgendwie total auf den Schlauch.
Frage:
Aufgabe 4
Onkel Petermann, Mitinhaber der Firma "Nordland-Schneeketten KG", kauft für sein Arbeitszimmer einen Schreibtisch, den er mit Wechsel bezahlt.
a) Handelt es sich um ein Handelsgeschäft?
Ich denke nicht bin mir aber nicht sicher. Wenn nicht ist es dann ein Handelskauf oder ein Kaufvertrag?
b)Ihr Onkel unterschreibt als Bezogener den Wechsel im Büro mit dem Stempel der Firma und seiner Unterschrift.
- Ist der Wechsel Gültig?
Ich meine Ja, warum sollte er nicht gültig sein
- Welche Wirkung hat seine Unterschrift?
Hier bin ich etwas Ratlos.
Aufgabe 5:
Herr Starkowsky ist Mehrheits-Aktionär der "Eisengießerei AG"
a) Herr Starkowsky kauft alle Aktien auf und wird somit "alleininhaber". Ist die AG Untergegangen?
Man braucht meiner Meinung nach mehrere Aktionäre für einer AG. Also besteht die AG hier nicht mehr oder???
b) Da er als Aktionär zu wenig einfluß auf "sein Unternehmen" hat, erwägt er eine Umgründung. Was schlagen Sie vor, wenn zu berücksichtigen ist, dass er seine Haftung nicht erhöhen will?
Wäre da eine GmbH sinnvoll oder gibt es eine bessere lösung
c) Herr Starkowsky will in der Firmierung zum ausdruck bringen, dass er der starke Mann ist. Im vorstehend geschilderten Fall a) nennt er deshalb das Unternehmen nach dem Erwerb der Aktien "F. Stark - Eisengießerei AG". Wird die Firma eingetragen?
Hab keine Ahnung!
d) Herr Starkowsky ist auch Mitglied der "Volksbank eG". Was muss geschehen, wenn er dort auch zum "Alleininhaber" werden will?
Vielen Dank für euere Hilfe!
Gruß,
Fathia.