Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

  • Hallo wir sollen das für die Prüfung vorbereiten, haben aber keine Lösungen dafür bekommen. Also weiss jemand von euch genau, dass er die richtige Lösung hat?

    - Geben Sie an, unter welchem Posten der GuV die folgenden Aufwendungen und Erträge auszuweisen sind:

    1. Abschreibungen auf einen derivativen Firmenwert

    2. Verkauf von Wertpapieren des Umlaufvermögens
    Buchwert 1200
    Veräußerungserlös 1500
    Veräußerungskosten 25

    3. Eingang einer im vorhergehenden Geschäftsjahr wegen des Konkurses eines Kunden voll abgeschriebenen Forderung aus Warenlieferung. 1972 €

    4. Dividende aus Wertpapieren des Anlagevermögens. Brutto € 16000
    abzüglich Kapitalertragssteuer € 4000, Eingang auf der Bank € 12000


    Also das sind nur wenige der Aufgaben, wenn ich wenigstens einen Ansatz hätte, wäre mir schon sehr geholfen. Ich weiss einfach nichts mit diesen Ausdrücken anzufangen....

  • Hey Gast!
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  • Suchst du nur die Begriffe Aufwand und Ertrag oder die speziellen Kontonummern (die hängen vom jeweils verwendeten Kontenrahmen ab).
    Allgemein läßt sich sagen:

    1. Abschreibung = Aufwand

    2. Mehrerlös = Ertrag (300,00 €)
    Veräußerungskosten = Aufwand

    3. Ertrag auf abgeschriebene Forderungen = 1700,00 € netto, Rest ist USt

    4. Dividende = Ertrag (1600,00 €)
    Kapitalertragsteuer = Aufwand (400,00 €)

    Gruß Dörte

    :hae:

  • Danke für die Antwort Dörte

    Das Problem ist, dass wir nicht wissen, auf welche Posten der GuV das genau gebucht wird.
    Es ist ein Industriekontenrahmen und nach dem Gesamtkostenverfahren. Im Lehrbuch steht auch eine Beschreibung jeder einzelnen Position, aber anhand der Beschreibung kann man das nicht herausbekommen

    z. B. sowas:

    Lieferantenskonto auf im Geschäftsjahr bezogene Rohstoffe € 24.000
    davon entfallen auf bereits verarbeitete Rohstoffe €23.000

    - unter welchem Posten der Guv ist das auszuweisen?

  • Ich unterstele, dass der Aufgabensteller erfragen will, ob die genannten Aufwendungen und Erträge

    betrieblich ordentlich
    betrieblich außerordentlich
    betrieblich periodenfremd
    betriebsfremd sind.

    Abschreibung=> betrieblich ordentlich
    WP des Umlaufvermögens =>betriebsfremd
    Nettobetrag Eingang Forderung=> periodenfremd
    WP Anlagevermögen=> betrieblich ordentlich

    Die Sache mit dem bis dato nicht gebuchten Skonto könnte man - allerdings relativ abenteuerlich - als betrieblich außerordentlichen Ertrag bezeichen; ich bin allerdings der Meinung, dass bei schlampigerweise nicht gebuchten Beträgen, der falsche Betrag berichtigt werden müsste, d.h. die 23000 müssten nachträglich im Haben des Kontos Aufwendungen für Stoffe gebucht werden, um den "falschen" weil zu hohen Aufwand richtig zu stellen - andernfalls gibt´s nämlich Fehler bei der Ermittlung von Kennzahlen asu der G+V-Rechnung, wie zb Materialintensität

  • Danke für die Antwort kdwhatz. Der Aufgabensteller will wissen, unter welchen der 20 Posten der GuV die genannten Sachen auszuweisen sind.
    Ich habe es mittlerweile aufgegeben und hoffe nur, dass es in der Klausur nicht abgefragt wird.
    Schönen Abend noch und danke für die Antwort

  • Im Industriekontenrahmen (wie er in Baden-Württemberg verwendet wird) wird der Liefererskonto für Rohstoffe bei verbrauchsorientierter Buchung auf 6003, bei bestandsorientierter Buchung auf 2003 Liefererskonto gebucht, beide Konten sind in der G+V selbst nicht sichtbar, sondern werden als Unterkonten in die Hauptkonten 600 Aufwand für Rohstoffe bzw. 200 Rohstoffe abgeschlossen und wirken sich dort aufwands- bzw. bestandsmindernd aus.

    Gruß Dörte

    :hae: