30. Januar 2006 um 20:08 #1 Hallo,zusammenEs gibe ber Ablauf der Lebensdauer keinen Restwert_:is t immer so?
31. Januar 2006 um 08:17 #2 Normalerweise nimmt man in der Buchhaltung immer einen Restwert von 1€ oder 0,50€ als Erinnerungswert. Dieser wird dann beim Entfernen des Gutes aus dem Anlagevermögen ausgebucht.