Freibetrag Ruhegehaltsbesteuerung

  • Hi!
    Hab hier Paar Fragen zu Besteuerung.
    1) In der Aufgabe steht: "Frau M, 65 J. alt, erhält ab 1.10.2004 ein monatliches Ruhegehalt von 2000€. Ein steuerpflichtiger Betrag für 2004 ist zu nennen."
    Ich weiß, gem. §19 II der Freibetrag beträgt 40% pro Jahr.
    Die große Frage: wenn die Frau nur 3 Monate lang das Geld bekommen hatte, rechnet man trotzdem den Freibetrag 40% von 6000 (2000*3) oder muss man das auf die 3 Monate umrechnen (WIE?).

    2) Noch eine Aufgabe. Auch Frau M, 65, bekommt eine Altersrente aus Angestellterversicherung. Die Rente beträgt monatlich 500€, seit 1.07.2004. Ich nehme an, dies ist keine gesetzliche Rente, also gilt §22 (für private Rente), und das muss zu 18% besteuert werden. Sehe ich das richtig?

    3) Die letzte Frage, versprochen ;)
    M bekommt Ruhegehalt ab 1.07.04 in Höhe von 2500€/Monat. 40% Freibetrag, also 6000€, aber das ist mehr als max. 3900€ pro Jahr. Muss man den Freibetrag für 6 Monate (1950=3900*6/12) abziehen? Nach dem Gesetz eigentlich ja, oder? Oder einfach 2400€ (40% von 6000) abziehen?

    Ich wäre euch fü jede Hilfe dankbar!!!
    Viele Grüße

  • Ehrlich gesagt hätte ich deine Lösungen eher vertauscht.

    1. Wäre für mich die Altersrente nach §22 gewesen
    2. Wäre für mich der Versorgungsbezug nach §19 (2) gewesen