Hallo ihr Lieben,
kann mir vielleicht jemand bei der Frage weiterhelfen?
Ein deutscher Arzneimittelhersteller, der jeweils viele Jahre Forschungsarbeit in die Entwicklung eines neuen Arzneimittels steckt, stellt zu seinem Entsetzen fest, dass öffentlich-rechtliche Krankenversicherungsträger in einem bestimmten Bundesland mit der Apothekervereinigung sog. Importvereinbarungen geschlossen haben (und auch auf deren Einhaltung bestehen), wonach unter bestimmten Bedingungen auf eine ärztliche Verordnung nicht das auf dem deutschen Markt hergestellte Präparat, sondern ein um 30-40 % billigeres namensgleiches (und auch inhaltsgleiches) Importpräparat abzugeben ist.
Der Arzneimittelhersteller erhebt Klage wegen Diskriminierung bzw. wegen der Errichtung von Bezugssperren. Wie kann er im Sinne von Wettbewerbsbeschränkungen argumentieren?