Ein freundliches "hallo" an alle,
wir stehen gerade im Büro vor der Frage, wie lange wir unsere Aufträge für evtl. Steuerprüfungen / Betriebsprüfungen aufbewahren müssen.
Bei meiner Recherche im Internet bin ich zwar auf die verschiedenen Aufbewahrungsfristen von Geschäftsbriefen, Rechnungen etc. gestoßen, weiß aber die Auträge an sich nicht so recht einzuordnen.
Weiß hier zufällig jemand aus der Praxis, wie lange ich die Unterlagen aufheben muss, oder ob ich sie direkt durch den Reißwolf jagen kann?
Vielen Dank für Antwort
Lg
Lala82