Bilanzierung des Eigenkapitals für Kapitalgesellschaften

  • Hierzu habe ich mehrere Fragen:

    1) Wieso stehn in der Bilanz auf der Aktivseite unter A. Austehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital und unter C.Umlaufvermögen: II. Forderungen und sonstige Vermögendgegenstände: Eingeforderte ausstehend Einlagen auf das gez. Kapital....?

    -Beinhalten die Ausstehenden Einlagen nicht schon die eingeforderten ausstehenden Einlagen?

    2) Was ist ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag?

    3) Worin bestehn auf der Passivseite die Unterschiede zwischen Gewinnvortag, Jahresüberschuss und Bilanzgewinn..???*bzw. wieso werden alle auf der Passivseite aufgeführt....ist der Blanzgewinn nicht der JÜ nach allen Abzügen für Rücklagen etc.??*

  • Die ausstehenden Einlagen werden auf der Aktivseite vor dem Anlagevermögen ausgewiesen und in einem "davon"-Vermerk wird das "eingeforderte Kapital" angegeben. Auf der Passivseite wird das volle Gezeichnete Kapital aufgeführt. Die nicht eingeforderten Anteile werden offen vom Gezeichneten Kapital auf der Passivseite abgesetzt und der Saldo als "Eingefordertes Kapital" ausgewiesen. Das eingeforderte, aber noch nicht einbezahlte Kapital wird unter den Forderungen ausgewiesen.

    Der JÜ ist dein Gewinn lt. GUV. Der Bilanzgewinn ist dein ausschüttbarer Gewinn unter Berücksichtigung der Gewinnverwendung. GV/VV ergibt sich dann aus der Differenz von Bilanzgewinn und Ausschüttungen und wird in das nächste Geschäftsjahr übernommen.

    Gruß
    Markus

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