Hallo,
folgende Aufgabe stellt sich mir:
Auf einer Fachmesse am 16.04. bestellt die Firma C 50 Laserdrucker zum Preis von 4500€ bei dem Hersteller R, zu liefern ab 01.05., zahlbar in 5 gleichen Raten ab 01.06. Am 17.04. sagt dies R kurz per Fax zu. Am 18.04.bestätigt R den Auftrag unter Hinweis auf die beigefügten Lieferbedingungen. C heftet das Schreiben ohne darauf zu antworten ab.
Die AGB lauten:
1. Die Garantie beträgt 1 Jahr. Fehlerhafte Geräte sind nach Hamburg einzuschicken.
2. Der Käufer hat nur ein Recht auf Nachbesserung und bei vergeblicher Nachbesserung nur auf Ersatzlieferung.
3. Die Transportkosten werden zu Selbstkosten berechnet.
Kann sich C darauf berufen, die AGB nicht akzeptiert zu haben und dass diese nicht branchenüblich seien?
Für mich stellt sich die Frage, ob das Ablegen des Bestätigungsschreibens als schweigende Zustimmung gewertet werden kann. Aus der Aufgabenstellung geht nicht hervor, dass die beiden in regelmäßigen Geschäftskontakt stehen.
Hat R durch das Hinzufügen der AGB den Kaufvertrag erweitert und ein neues Angebot abgegeben?
Wie seht ihr das?
Danke für eure Hilfe.