Datenabgleich vom Bafög Amt

  • Hallo,

    habe am Freitag Post gekriekt. Muss meine Finanzlage zu einem bestimmten Datum im Jahre 2003 vorlegen. Ich weiß, dass ich nicht mehr als 5200€ Vermögen haben darf. Habe damals aber meinen Bausparvertrag vergessen anzugeben. Mit dem Geld des Bausparvertrages liege ich ca. 1000€ über den 5200€ die ich haben darf. Meine Frage ist jetzt, ob jemand Erfahrung damit hat, was jetzt passiert und wie ich am besten wieder da rauskomme? Werden diese 1000€ mein Verhängnis oder eher meine Schusseligkeit des nicht angebens? Mit was für Strafen habe ich hier in Rheinland-Pfalz zu rechen und kann ich mir eine Beamtenlaufbahn schon mal aus dem Kopf schlagen? Echt gemein, wenn die so einen Brief auf einem Freitag schicken, man kann niemanden erreichen und ich weiß echt nicht woran ich jetzt bin. Das neue Jahr fängt ja toll an! ;(

    Hat jemand Erfahrung mit solchen Dingen? Bitte melden

    Gruß Goldlocke

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  • Also ich kenns nur aus Bayern aus dem weiteren Bekanntenkreis.
    Dort war es so, dass als erster Schritt das BAFÖG zurückerstattet werden mussten.
    Was den Betrugsfall anbelangt, denn genau das ist es ja, da kann ich dir jetzt auch nicht helfen?

    Was das Beamtenrecht angeht, betreffender Fall will Grundschullehrer werden und momentan studiert sie noch, von daher kann ich nur annehmen das es Beamtenrechtlich nicht sonderlich zu buche steht.
    Aber wie gesagt weitere Bekanntenkreis und sonderlich hab ich mich afür auch nicht interessiert!

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  • hi,

    mach dir keine sorgen wg. deiner beamtenlaufbahn o.ä.
    so schnell schießen die preussen nicht...!

    das vermögen verschwiegen wird, ist nicht selten und bedeutet nicht sofort böse absicht.
    war bei dir ja scheinbar auch keine!

    du wirst natürlich mit einer rückforderung rechnen müssen und die währe ja auch völlig legitim. ist natürlich pech für dich, denn hättest du das vorher gerafft, hättest du das geld lieber vor antragstellung ausgeben können, das währe dein gutes recht gewesen. diese option steht dir nun nicht mehr offen.

    wenn du glaubhaft machen kannst, daß es tatsächlich nur blödheit war, mußt du nur mit der rückzahlung plus bußgeld rechnen. ist natürlich ärgerlich aber ein eintrag in´s register bleibt dir erspart. die höhe des bußgeldes wird zwischen 1000 und 2500 flocken liegen.

    das heißt aber ab jetzt sauber kooperieren, damit kein ordnungswiedrigkeitsverfahren eingeleitet wird und dir der eintrag "sozialleistungsbetrug" erspart bleibt.

    ich rate dir ohne wiederspruch zurückzuzahlen. dies wirkt strafmildernd ist aber natürlich auch gleichzeitig ein schuldeingständnis, was bei der höhe aber noch vertretbar ist.

    also keep cool.

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    mfg
    tarantel

    "Politiker, so sagt man, benutzen Ökonomen wie Betrunkene Laternen.
    Sie suchen nicht Licht, sondern Halt"

    Alfred Marshall