Hallo,
ich sitze gerade vor einer Aufgabe und bin am Verzweifeln. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Auf einer Fachmesse kauft das Unternehmen X aus Deutschland 50 Drucker von einem koreanischen Hersteller zu einem Preis von je 900 €, Lieferng ab 01.04., zahlbar in fünf gleichen Raten ab 01.05. Dieses bestätigt der Hersteller am 18.03.
Am 19.03. schickt der Hersteller eine Auftragsbestätigung mit dem Hinweis auf die angefügten AGB, die einfach abgeheftet wird.
Von den gelieferten Geräten verursachen 20 Stück hohe ungewöhnliche Betriebsgeräusche, so dass die Kunden reklamieren. Die zurückgenommene Ware wird eingeschickt und genauso wieder an des Unternehmen X zurückgeschickt. Ein Sachverständigenrat stellt irreparable Produktionsschäden fest. Das Unternehmen X besteht jetzt auf Rücktritt vom Vertrag hinsichtlich der 20 Drucker. Der Produzent lehnt dies im Hinblick auf seine AGB´s ab.
Die AGB des Produzenten lauten:
1. Die Garantie beträgt 1 Jahr. Fehlerhafte geräte sind nach Hamburg einzuschicken.
2. Der Köufer hat nur ein Recht auf Nachbesserung und bei vergeblicher Nachbesserung nur auf Ersatzlieferung.
3. Die Transportkosten werden zu Selbstkosten berechnet.
Aufgabenstellung:
A) Besteht das Unternehmen X zu Recht auf Rücktritt?
B) Kann das Unternehmen X sich darauf berufen, die AGB nicht akzeptiert zu haben und dass diese zudem nicht branchenüblich seien?
C) Hält die Klausel 3 einer AGB Kontrolle statt?
Ich wäre wirklich sehr dankbar für jede Hilfe....
Silke