Verfassungsmäßigkeit

  • hi.

    hab ne kleine frage aus dem bereich öff-recht:

    der bundesgesetzgeber möchte das wahlrecht zum deutschen bundestag vereinfachen und künftig ein reines verhältnismäßigkeitswahlrecht einführen. wäre dies verfassungsgemäß?

    mit anderen worten, es soll die mehrheitswahlt abgeschaft werden??

    tja, hab leider selbst kein plan. kann dazu nichts finden..

    mfg
    tarantel

    "Politiker, so sagt man, benutzen Ökonomen wie Betrunkene Laternen.
    Sie suchen nicht Licht, sondern Halt"

    Alfred Marshall

  • Kann nur mit Hesselberger: Das Grundgesetz, 10. Aufl., Bonn 1996, Art. 38, Rn. 9 antworten:

    "Art. 38 Abs. 1 GG enthält wichtige Grundsätze über die Ausgestaltung der Wahl, aber keine Entscheidung für oder gegen eines der beiden eben dargestellten Wahlsysteme (Mehrheitswahl und Verhältniswahl). Vielmehr ist dies Aufgabe des einfachen Gesetzgebers. Dieser hat in dem gemäß Art. 38 Abs. 3 GG erlassenen Bundeswahlgesetz das Verhältniswahlrecht mit dem Mehrheitswahlrecht kombiniert".

    Nach dem gleichen Autor ist das Verhältniswahlrecht nicht als verfassungswidrig dargestellt. Der Wechsel ginge womöglich also....

    Grüße, EF