hi.
hab ne kleine frage aus dem bereich öff-recht:
der bundesgesetzgeber möchte das wahlrecht zum deutschen bundestag vereinfachen und künftig ein reines verhältnismäßigkeitswahlrecht einführen. wäre dies verfassungsgemäß?
mit anderen worten, es soll die mehrheitswahlt abgeschaft werden??
tja, hab leider selbst kein plan. kann dazu nichts finden..
mfg
tarantel