Hallo,
habe ein kleines Problem mit folgender Aufgabenstellung:
bisheriger Veräußerungspreis 410 €
Veräußerungsspreis zum Bewertungszeitpunkt 400 €
Selbstkosten 390 €
Herstellungskosten 230 €
aufgelaufene Herstellungskosten 180 €
Hier soll nach dem Niederstwertprinzip der anzusetzende Wert einmal nach Handels- und einmal nach Steuerrecht ermittelt werden, aber irgendwie bekomme ich das nicht so wirklich hin. Kann mir da mal jemand einen Denkanstoß geben? Wäre echt sehr dankbar für jede Hilfe
LG
Steffi