Bewertung unfertiger erzeugnisse nach handels- und steuerrecht

  • Hallo,

    habe ein kleines Problem mit folgender Aufgabenstellung:

    bisheriger Veräußerungspreis 410 €
    Veräußerungsspreis zum Bewertungszeitpunkt 400 €
    Selbstkosten 390 €
    Herstellungskosten 230 €
    aufgelaufene Herstellungskosten 180 €

    Hier soll nach dem Niederstwertprinzip der anzusetzende Wert einmal nach Handels- und einmal nach Steuerrecht ermittelt werden, aber irgendwie bekomme ich das nicht so wirklich hin. Kann mir da mal jemand einen Denkanstoß geben? Wäre echt sehr dankbar für jede Hilfe :)

    LG
    Steffi

  • Hallo,
    bei den genannten Angaben versuchs mal hiermit:

    bisheriger Veräußerungspreis: 410 €

    Selbstkosten / Leistungseinheit: 390 € Differenz von 160 € sind
    Heko / Leistungseinheit: 230 € allg. Verwaltung/Vertriebskosten

    aufgelaufene Heko: 180 €

    Veräußerungspreis zum Bewertungszeitpunkt: 400 €


    Ermittlung der Selbstkosten, die bis zur Marktreife noch anfallen werden:
    - restliche Heko 50 €
    - Verwaltung- und Vertriebskosten 160 €

    Vergleich
    - bereits angefallene Heko 180 €
    - noch anfallende Heko 50 €
    - Verwaltung- / Vertriebsgemeinkosten 160 €

    - voraussichtl. erzielbaren Veräußerungspreis 400 €

    ergibt eine Kostenüberdeckung von: 10 €

    Nach dem Niederstwertprinzip hat in der Handelsbilanz ein Wertansatz von 180 € in Höhe
    der aufgelaufenen Heko zu erfolgen.


    Vergleich nach Steuerrecht
    - bereits angefallene Heko 180 €
    - noch anfallende Heko 50 €
    - Verwaltung- / Vertriebsgemeinkosten 160 €
    - sowie des bisher erzielbaren Stückgewinns 20 €

    - voraussichtl. erzielbaren Veräußerungspreis 400 €

    ergibt eine Kostenunterdeckung von: -10 €

    Nach dem Niederstwertprinzip kann in der Steuerbilanz ein Wertansatz in Höhe von 170 € erfolgen.
    Dieser ergibt sich, wenn man von den aufgelaufenen Heko von 180 € die Kostenunterdeckung subtrahiert.