Der "wahre" Gewinn

  • Hallo zusammen!

    Ich habe hier eine Frage, die es zu argumentieren gibt:

    "Der bilanzielle Gewinn stellt nicht den wahren Gewinn der Unternehmung dar"


    Ich weiß zwar, dass das ganze natürlich von der Zwecksetzung und den Zielvorstellungen abhängt, und dass es daher den einen wahren Gewinn garnicht geben kann, aber wenn ich nur das schreibe, ist das doch etw,. wenig....

    Wer weiß hierzu mehr?!

    Vielen Danke für eure Hilfe

  • Die Bilanz ist so eine Art "Schaufenster" für externe Interessenten - man kann sie in gewissem Rahmen "gestalten" => die Wertansätze in der Bilanz beeinflussen dann natürlich den ausgewiesenen Gewinn der Rechnungsperiode.

    Eine Unterbewertung der Aktiva - etwa durch Ausübung bestimmter rechtlich zulässiger Wahlrechte in Bezug auf die Abschreibung - "versteckt" u.U. Gewinne und verlagert sie dadurch auf andere Rechnungsperioden.
    Beispiel: Ich nehme die Option in Anspruch, Geringwertige Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung voll abzuschreiben => dadurch steigt der Abschreibungsaufwand der Periode und der Gewinn der betrachteten Periode wird buchmäßig gemindert => im folgenden Jahr kann ich das voll abgeschriebene GwG dann natürlich nicht noch ´mal abschreiben, der ausgewiesene Gewinn kann nicht durch AfA gemindert werden.
    Das Wahrnehmen der Option hat also Gewinne von einer Rechnungsperiode in eine andere "verlagert".

    Gleiches funktioniert duch Überbewertung der Passiva - beispielsweise durch das Bilden zu hoher Rückstellungen.

    Noch ein Aspekt: Auch das außerordentliche Ergebnis bestimmt die Höhe des Bilanzgewinns. Außerordentlich heißt aber, dass diese Erfolgskomponenten nur ausnahmsweise entstanden sind, in den Folgejahren also nicht mehr anfallen. Ist die Ertragskonponente dieses außerordentlichen Ergebnisses sehr beachtlich, kann man nicht mehr sagen, der Gewinn des Unternehmens sei ein Hinweis auf seine Leistungsfähigkeit im eigentlichen Kerngeschäft.
    Entscheident ist dafür das operative Ergebnis.

  • Ich denke einmal dass es vollkommen reicht auf die Gewinnverschleierung einzugehen, also Bildung stiller Reserven, SoPo mit Rücklagenanteil usw usf. Schreibst du den Roman von Klaus in der Klausur ist es natürlich noch besser :)

    Gruß
    Markus

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