Hallo zusammen,
in 2003 habe ich ein Pflichtpraktikum von 6 Monaten absolviert, wofür ich eine Vergütung von 800€ monatlich erhalten habe. Diese habe ich ohne SV- und Lohnsteuerabzüge ausbezahlt bekommen. Sie sind auf der Lohnsteuerkarte als Bruttoarbeitslohn eingetragen.
Ich habe 2002 einen steuerlichen Verlust (negative Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) in das Jahr 2003 vortragen lassen.
Die Frage ist nun: Müssen die Einkünfte von 2003 mit dem Verlustvortrag verrechnet werden, oder ist eine Praktikantenvergütung unter dem Freibetrag von 863€ als steuerbefreit zu behandeln?
Vielleicht kennt sich ja jemand mit so speziellen Details aus. Vielen Dank schon mal für eure Antworten.