Aufgabe Internes RW/kalkulatorische Abschreibungen

  • Hallo,

    ich brauche nochmal dringend Hilfe, blicke da irgendwie nicht durch.
    Die Aufgabe lautet:

    Der Anschaffungswert einer Anlage beträgt € 1.500.000. Der Maschinenpreisindex liegt im Jahr der Anschaffung bei 125% im Jahr der Wiederbeschaffung bei 175%. Als vorläufige Nutzungszeit werden 8 Jahre erwartet. Nach 6 Jahren stellt sich jedoch heraus, dass die Anlage 10 Jahre genutzt werden kann. Neuer Wiederbeschaffungsindex wäre dann 190%.

    Aufgabe:
    a) Stellen Sie
    1. nach der kostenrechnerischen Methode und
    2. nach der Restwertmethode

    die jeweiligen Abschreibungsbeträge des 7. Nutzungsjahres fest.

    b) Ermitteln Sie nach der kostenrechnerischen Methode die Überverrechnung der Abschreibung.

    Ich weiß 1. nicht, ob ich linear oder degressiv abschreiben soll und 2. ist mir das mit der Wiederbeschaffung unklar??? Ist irgendwie nicht so mein´s!!! X(

    wäre schön, wenn mir jemand Hilfe leisten könnte und mir den genauen Lösungsweg erläutern könnte.

    ich wäre euch sehr dankbar.

    Lieben Gruß
    KERSTIN

  • Zitat


    Ich weiß 1. nicht, ob ich linear oder degressiv abschreiben soll und 2. ist mir das mit der Wiederbeschaffung unklar??? Ist irgendwie nicht so mein´s!!!

    Du rechnest WBW geteilt durch Nutzungsdauer. Immer von den aktuellen WB-Kosten rechnen. Also musst du deine Indizes berücksichtigen. Eine Änderung des Index sowie der Laufzeit muss ebenfalls berücksichtigt werden.

    Gruß
    Markus

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  • Kalkulatorische Abschreibungen erfolgen in der Regel linear vom Wiederbeschaffungswert.

    Der ist in der Ausgangssituation wohl 2.100.000
    Bei Verteilung auf 8 Jahre : 262.500 Abschr. pro Jahr

    Bei Änderung der angenommene Nutzungsdauer ist der Wiederbeschaffungswert glaube ich 2.280000 und die Abschr. pro Jahr 228.000

    Du kannst jetzt berechnen, um welchen Betrag die Abschreibung im 7. Jahr zu hoch war (unter der Voraussetzung der zunächst angenommenen 8-jährigen Nutzungsdauer im Vergleich zur 10-jährigen tatsächlichen) und natürlich auch wie viele Abschreibungen in allen bisherigen Jahren zu viel waren.

    Restwertmethode kann ich mir hier nichts vernünftiges drunter vorstellen (es sei denn: Abschreibung vom Anschaffungswert, was aber für kalkulatorische Abschreibung unüblich ist)