Rückstellungen und RAP!?!

    • Offizieller Beitrag

    Hi,

    also klar können wir dir helfen aber wir werden sicher nicht alle Aufgaben für dich lösen! Stell doch erstmal ne konkrete Frage zu einem Buchungssatz bzw. einen Lösungsversuch damit wir dir sagen können was falsch ist. Es bringt meiner Ansicht nach gar nichts wenn wir die Aufgaben lösen. Außerdem sind das nicht wirklich schwere Aufgaben!

    MfG

    Jens

    Wie man Fragen richtig stellt!


    https://www.dealfuchs.info/ - Deal Fuchs findet für dich die besten Angebote und Schnäppchen im Internet. Täglich neue Deals aus allen Kategorien. Wir durchsuchen das Internet nach den besten Preisen und Rabatten, damit du garantiert kein Schnäppchen verpasst.

  • [edit: Käse geschrieben :)]

    Mal schauen ob ich die paar Buchungssätze noch hinbringe. Ist aber wirklich besser, wenn du deine eigene Lösung vorstellst.

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • 1)

    Unterlassene Instandhaltung, Nachholung im Januar der Folgeperiode. Nach §249 Abs.1 S.3 darf eine Rückstellung gebildet werden, die Höhe der Rückstellung beträgt nach §253 Abs.1 4000,00 €

    Instandhaltungsaufwendungen 4000,00 € an Rückstellungen 4000,00 €

    2)

    Rückstellungen 4000,00 € an Bank 6960,00 €
    Instandhaltungsaufwendungen 2000,00 €
    Vorsteuer 960,00 €


    3/4)

    § 250 Abs.1 HGB, Bildung von aktiven Rechnungsabgrenzungsposten! Aufwandsbuchung unter dem Jahr, Abrenzung am Jahresende!

    Mietaufwendungen 400,00 € an Bank 2400,00 €
    Aktive Rechnungsabgrnezung 2000,00 €

    oder in einzelnen Buchungssätzen:

    ad 3)

    Mietaufwendungen 2400,00 € an Bank 2400,00 €

    ad 4)

    Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 1600,00 € an Mietaufwendungen 1600,00 €

    5)

    Mietaufwendungen 1600,00 € an Aktive REchnungsabgrenzungsposten 1600,00 €

    6)

    Sonstige Forderungen 1000,00 € an Mieterträge 1000,00 €

    7)

    Bank 1000,00 € an sontige Forderungen 1000,00 €

    ad 6/7)Hier kann keine betragsmässige Abgrenzung vorgenommen werden, da kein Zeitraum vorliegt, an dem die Zahlung hätte vollzogen sein müsste und somit kann man die Beträge auch nicht aufteilen

    8 )

    Schadensersatz wird geltend gemacht. Glaube schiebt Vorsichtsprinzip nicht auf. Rückstellungen nach § 249 Abs.1 in Höhe von 60000,00 € nach §253 Abs.1 zu bilden.

    sonstige Aufwendungen 60000,00 € an Rückstellungen 60000,00 €

    9)

    Rückstellungen 60000,00 € an sonstige Erträge 60000,00 €

    Edit: Falsche Betragsangabe.

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage

  • ad 1) Ex-akt.
    ad 2) Ja, du musst die USt vom Rechnungsbetrag berechnen, aber vom tatsächlich zu zahlenden Rechnungsbetrag, also hier von 6000 €!
    ad 3) Genau.
    ad 4) Stimmt auch, hatte selbst oben einen Zahlendreher drinnen :)
    ad 5,,6,8) Auch richtig.

    Auf die genauen Kontobezeichnungen bin ich jetzt bei mir nicht eingegangen, hauptsache man versteht es :)

    ad 7) s. meine Buchung oben, meiner Meinung nach kann man hier auf Grunde fehlender Daten keine verursachungsgerechte Abgrenzung vornehmen, deshalb würde ich es so machen!

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage