Hallo
hab mal ne Frage, hoffe mir kann einer weiterhelfen:
Wenn eine Forderung zweifelhaft wird, bildet man ja eine Wertberichtigung und schreibt den vermuteten Ausfall ab.
Wenn sich dann aber später rausstellt, dass diese Forderung wieder voll einbringlich wird, was mach ich dann mit der Wertberichtigung????
Mach ich diese quasi wieder über das Abschreibungskonto rückgängig ?!
Einzelwertberichtigung an Abschreibung
Freu mich auf eine Antwort.
LG
Maus