Hallo Ihr fleißigen Bienchen,
komme mit folgender Aufgabe nicht zu Rande. Finde keinen Ansatzpunkt und weiß nicht wo ich anfangen soll.
Sachverhalt 1:
Entscheiden Sie bitte, ob es sich jeweils um
- eine personen- oder Sachsteuer,
- direkte oder indirekte Steuer,
- eine Besitz,- Verkehr- oder Verbrauchssteuer handelt und
- wem der Ertrag zusteht (=Ertragshoheit).
Einkommenssteuer; Umsatzsteuer; Kraftfahrzeugsteuer; Biersteuer; Gewerbesteuer; Grundsteuer; Körperschaftssteuer; Grunderwerbssteuer; Hundesteuer; Mineralölsteuer und Erbschaftssteuer.
Sachverhalt 2:
Aufgrund von Ermittlungen bei der Einkommensteuerveranlagung 2002 erlangt das Finanzamt Bingen erstmals davon Kenntnis, dass der Steuerpflichtige Peter (P) die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung für 2001 nicht vollständig erklärt hat; die steuerliche Auswirkung beträgt 500,00€. Im Rahmen der Ermittlungen mach P geltend, dass er im Zusammenhang mit diesen Einnahmen stehende Werbungskosten mit einer steuerlichen Auswirkung von 200,00€ bisher auch nicht erklärt habe.
Zur gleichen Zeit geht beim Finanzamt Bingen erstmals eine Mitteilung des Finanzamts Offenbach-Land ein, wonach P an der OTRAG Transport KG in Neu-Isenburg beteiligt ist. Der Verlustanteil für 2001 beträgt danach nicht wie erklärt und veranlagt 8.000,00€, sondern 10.000,00€; steuerliche Auswirkung 400,00€.
Weiterhin stellt der zuständige Bearbeiter bei Überprüfung des Steuerbescheids für 2001 fest, dass der gewerbliche Gewinn nicht – wie i der Einkommenssteuererklärung 2001 angegeben – 59.191,00€ - beträgt, sondern wie in der Gewinn- und Verlustrechnung zutreffend ermittelt – 59.911,00€ -; die steuerliche Auswirkung beträgt 150,00€.
Die Ursprüngliche Steuerfestsetzung für 2001 ist endgültig durchgeführt worden und bereits unanfechtbar. Die festgesetzte Einkommenssteuer beträgt 2.500,00€, der festgesetzte Verspätungszuschlag dazu treffend 250,00€.
Aufgabe:
Prüfen Sie bitte, ob das Finanzamt Bingen den Einkommenssteuerbescheid 2001 und die Festsetzung des Verspätungszuschlag noch ändern, berichtigen, zurücknehmen oder wiederrufen kann. Berechnen Sie ggf. die Einkommenssteuer 2001 neu.
Sachverhalt 3:
Die Anlage 1 (siehe Anhang) besteht aus dem Einkommensteuerbescheid 2002 der Eheleute Mustermann. Der Einkommensteuerbescheid 2002 wurde am 14.03.2003 zur Post gegeben.
Aufgabe:
(1) Wann sind die Einkommensteuerabschlusszahlung für 2002 sowie die Einkommensteuervorauszahlungen für das 3. bis 4. Quartal 2003 entstanden?
(2) Wann ist die Einkommensteuer für 2002 fällig?
(3) Berechnen Sie die Rechtsbehelfsfrist.
(4) Mit welcher steuerlichen Nebenleistung müssen die Steuerpflichtigen rechnen, wenn die Einkommensteuerschuld verspätet gezahlt wird?
(5) Wer ist Steuerschuldner? Welche besondere Art der Steuerschuldnerschaft ist hier gegeben?
Begründen Sie in allen Punkten Ihre Entscheidung und geben Sie §§, Absatz und Nr. des jeweiligen Gesetzes an.