Krankenversicherung ab 30

  • Hallo zusammen,

    da ich in Kürze aus dem Proletariat ausscheiden und mich wieder dem Akademikerdasein zuwenden werde stellt sich natürlich u.A. die Frage der Krankenversicherung. Ich bin zwar erst 28 und damit bei Studienantritt noch Pflichtversichert, das Studium wird aber voraussichtlich 4 Jahre dauern, somit habe ich dann nach dem 4. Semester die Altersgrenze erreicht. Weis jemand ob es da noch ein Schlupfloch gibt? Andernfalls müsste ich mich ja wohl freiwillig versichern, was (korrigiert mich?!) bedeutet, dass ich den vollen KV Beitrag alleine bezahlen muss. Kann mir jemand dafür die Bemessungsgrundlage nennen, bzw. die Mindestbemessungsgrundlage? Ich kenne diese freiwillige Versicherung bisher nur von Selbständigen? Was ist wenn ich gar kein Einkommen hätte? Gibt es Zuschüsse über Bafög oder vom Arbeits-/ Sozialamt?

    Danke,
    Christian

  • Hallo!

    Meines Wissens ist es nicht möglich, nach dem 30. Geburtstag als Student noch weiterhin pflichtversichert zu sein. Du musst nach dem 4. Semester den vollen Beitrag der freiwilligen Versicherung zahlen.
    Ich bin selbst über 30, habe kein Einkommen, trotzdem muss ich die KK aus eigener Tasche zahlen, das sind über 130 Euro im Monat. Härtefallregelungen gibt es auch nicht.
    Auch wirst Du ab 30 kein Bafög mehr bekommen, es sei denn, Du hast Dein Abi erst vor kurzem nachgemacht. Ich habe mein Abi seit fast 13 Jahren, ging danach arbeiten (Ausbildung und dann Angestelltenverhältnis), so hatte ich nun keine Chance, doch noch Bafög zu bekommen.

    Das hört sich alles hart an, aber so sind nun mal die deutschen Gesetze. Da kann man sich anhören, "man hätte ja gleich nach dem Abi studieren können" oder "mit 30 kann man sich auch eine Arbeit suchen anstatt zu studieren". Ich habe mich darüber auch aufgeregt, aber da kann man wohl nichts machen, wenn man über 30 ist und studiert.

    Gruß
    Michael