1. Aufgabe.
x (17 jahre) bekommt münzen vom vater geschenkt (wer 250). diese verkauft er an y (geschäftsfähig) für 400. für die 400 kauft er stereoanlage, die den vater wegen der ständigen lautstäre stört und er will, dass alle geschäfte rückgängig gemacht werden. y hat mittlerweile die münzen verkauft.
gilt bei den 400 eur (stereoanlage) auch noch der § 110 bgb? oder nur beim ersten geschäft? wenn ja, dann sind ja alle rechtsgeschäfte gültig und der vater kann nichts mehr machen.
ODER?
was meinen die eigentlich, wenn die fragen, welche verträge abgeschlossen wurde (begründung anhand des gesetzes) sind das nicht alles KAUFVERTRÄGE?
außer bei dem vater und x so eine art schenkung?
2. Aufgabe
b hat sich von ihrem geld ein auto gekauft, jedoch steht F im fahrzeugbrief
drin. er ist also eigentümer, sie nur besitzerin. b und f trennen sich und f
verkauft das auto an x.
vertrag zwischen f und x ist rechtsgültig oder? denke schon.
b kann also den vertrag nicht anfechten. kann sie aber ersatzansprüche gegen f geltend machen?
thx für unterstüzung