Verlust d.Prüfungsanspruchs wg. falscher Klausuranmeldung

  • Hallo zusammen!

    Ich studiere BWL an einer Uni und bin im Hauptstudium, 10.Semester.
    Ich habe am Samstag völlig unerwartet ein Einschreiben von meinem Prüfungsamt bekommen in dem mir mitgeteilt wird, dass mein Prüfungsanspruch in meinem Studiengang an meiner Uni erloschen ist weil ich eine Prüfung nicht in der Frist von 2 Jahren nach dem ersten Fehlversuch bestanden habe.
    Ich hatte mich im Prüfungstermin 1/2004 für eine Klausur AVWL2 angemeldet, wegen eines Praktikums dann aber nicht lernen können und bin durchgefallen. Danach habe ich ein weiteres Praktikum absolviert und dann ein Jahr im Ausland studiert (mit Beurlaubung meiner Uni), bin also erst zu diesem Semester wieder an meine Uni zurückgekehrt. Habe mich auch für den nächsten Prüfungstermin für verschiedene Prüfungen angemeldet, aber nicht für AVWL2 da ich die Prüfung und die dazugehörige Zweijahresfrist völlig vergessen hatte. Jetzt kam gestern dieses Schreiben, ohne Vorwarnung, und natürlich nach Ablauf der Anmeldefrist für die Klausuren dieses Semesters.
    Ich bin momentan echt verzweifelt, vielleicht kann mir ja jemand da draussen weiterhelfen.
    Das Prüfungsamt an meiner Uni ist leider als sehr streng bekannt, eine Ausnahme werden die für mich wohl kaum machen. Könnte mir evtl. die Härtefallregelung zur verpassten Frist bei der Klausuranmeldung helfen? Habe die Wiederholungsfrist ja noch nicht verpasst, mich nur nicht für die entsprechende Klausur im Termin 1/2006 angemeldet. Ausserdem gilt ab nächstem Semester eine neue Prüfungsordnung in der es die Zweijahresfrist nicht mehr gibt.

    Wenn ich das richtig sehe sind die Folgen für mich ja genauso als wäre ich dreimal durch diese Klausur gefallen, ich darf also mein komplettes BWL-Studium an einer Uni vergessen. Natürlich habe ich diese Frist verpennt, aber so ganz ohne Vorwarnung finde ich das schon extrem hart.

    Hoffe auf eure Antworten, Morgen früh geht's erstmal zum Leiter des Prüfungsamts, aber meine Hoffnungen sind eher gering.....

    Danke!

  • das hört sich ja an wie derbeinahe schlimmste Albtarum, den ich mir vorstellen kann. Ich drück dir auf jeden Fall die Daumen, dass du das irgendwie hinkriegst.

    Mir fällt momentan nur ein, das du ja eine Zeitlang beurlaubt warst, d.h., du hast ja dein Studium unterbrochen. Die Zeit dürfte doch gar nicht mitzählen in den 2 Jahren, oder? Wenn du beurlaubt bist, darsft du ja schließlich keine Klausuren schreiben.
    Also eigentlich müsstest du noch 1 Jahr haben, wegen der Beurlaubung. (denke ich)

    "Gute Gedanken zu haben ist eine Sache, ihnen entsprechend zu handeln eine andere" (Mahatma Gandhi)

  • Also ich schätze das genauso wie du ein. Ich hoffe natürlich es wird nicht so kommen, aber anscheinend läuft bei euch die Zeit des Prüfungsanspruches während den Urlaubssemestern weiter. Dies ist auch mir neu.

    Als weitere Alternative bewirb' dich doch zur Sicherheit an Fachhochschulen zum SS, so könntest du dann immerhin reibungslos wechseln. Und wenn es doch noch positiv ausgehen sollte, so musst du den Platz ja nicht antreten :)

    Viel Glück und halte uns auf dem Laufenden.

    Gruß
    Markus

    I don't always know what I'm talking about but I know I'm right!


    E-Mail: markus at study-board.com


    Skype und MSN auf Anfrage