Körperschaftssteuer / Bilanzgewin

  • Wer kenn mir bei dieser Aufgabe weiterhelfen?
    Komm einfach nicht weiter....*heul*
    Bin für alle Hinweise, Lösungsvorschläge usw. echt dabkbar..Hier mal die Aufgabe:

    Alleiniger Gesellschafter der Asterix GmbH ist Karl Asterix.
    Die GmbH erzielte im KJ. 2002 einen Steuerbilanzgewinn in Höhe von 100000 Euro.
    Die folgenden Sachverhalte haben sich bisher erfolgswirksam ausgewirkt:

    Im Rahmen einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt wird festgestellt,
    dass das Geschäftsführergehalt von Karl Asterix unangemessen hoch ist.
    Statt der tatsächlich gezahlten Vergütung von 100000 Euro waren 75000 Euro
    angemessen.

    Des Weiteren wird festgestellt, dass Karl Asterix ein Gebäude an die GmbH
    vermietet hat. Die GmbH zahlt hierfür 50000 Euro, ortsüblich wären
    30000 Euro Miete.

    Aufgrund von erheblichen Investitionen erhielt die GmbH im KJ. 2002 eine
    steuerfreie Investitionszulage von 40000 Euro.

    Die GmbH hat für das KJ. 2002 15000 Euro Körperschaftssteuer-Vorauszahlungen
    geleistet. Am Jahresende wurde noch eine Körperschaftssteuer-Rückstellung
    von 20000 gebildet.

    Wie hoch ist die für das KJ. 2002 festzusetzende Körperschaftssteuer?
    Der Solidaritätszuschlag ist dabei außer Acht zu lassen.

    b)

    Im KJ. 2003 erfolgt eine Gewinnausschüttung der GmbH an den Gesellschafter
    Karl Asterix in Höhe von 70000 Euro. Die GmbH kommt dabei ihren steuerlichen
    Verpflichtungen nach. Welche Einkommensteuer fällt durch die Ausschüttung
    zusätzlich bei dem ledigen Karl Asterix an?
    Unterestellen Sie dabei, dass Asterix außer dieser Gewinnausschüttung keine
    Einkünfte bezieht und dass er einen persönlichen Steuersatz von 35% hat.

    Viiiiiiiiiiiiiielen Dank!

  • Hallo,

    ich fange mal direkt an zu rechnen:

    a)


    Hoffe dir geholfen zu haben.

    Grüße
    JC

  • Hallo

    Ich bin der Meinung und das ersehe ich aus der Berichtigung des Tutors, dass diese Lösung und Darstellung nicht ganz richtig ist

    Wenn ich Dir helfen soll, lass es mich wissen


    Michael

    Michael

  • Oops, jetzt sehe ich meinen Fehler *g*...:

    Natürlich müssen die KSt-Vz und RST dem HaBi-Gewinn wieder hinzugerechnet werden, da sie den st.lichen Gewinn nicht mindern dürfen. Sorry mein Fehler.

    Grüße
    JC